Datum: 28. Februar 2013

PM 2013-55: Seifhennersdorfer Schulstreit – GRÜNE fordern Rechtssicherheit und Realitätsnähe im Schulgesetz

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, das Klageverfahren der Stadt Seifhennersdorf gegen die Genehmigung des Schulnetzplans für den Landkreis Görlitz durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus auszusetzen, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Schulnetzplanung einzuholen, erklärt Annekathrin Giegengack, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Zu lange hat die Kultusbürokratie auf Ordnungs- statt auf Schulpolitik gesetzt. Von Beginn an zeigte sie sich mit dem Fall Seifhennersdorf überfordert. Dem leidenschaftlichen Kampf der Eltern, Kinder und Lehrer vor Ort für ihre Schule hatte sie nur Vorwürfe und das Verhängen von Bußgeldern entgegenzusetzen."

"Das Schulgesetz muss auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenswirklichkeiten in Stadt und Land reagieren. Gleiche Klassenrichtwerte für Dresden und die Oberlausitz können diesem Anspruch nicht gerecht werden."
Giegengack hatte sich im Dezember selbst ein Bild vor Ort machen können. In Gesprächen an den Schulen in Seifhennersdorf und dem Umland zeigte sich, wie tief Skepsis und Misstrauen gegenüber der Schulbürokratie bereits verwurzelt sind.

In einem Antrag forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE bereits vor gut zwei Jahren mehr Rechtssicherheit für die sächsischen Schulen.
"Dabei ging es uns vor allem um Transparenz bei der Anwendung von Ausnahmeregelungen bei Mindestschülerzahl und Zügigkeit. Welche Schule eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen durfte und welcher ein Mitwirkungsentzug drohte, war oft nicht nachvollziehbar. Leider blieb diese Klarstellung stattdessen trat ein Mittelschulmoratorium in Kraft. Abgesehen davon, dass es sich dabei nur um Kosmetik handelt, wurde das Problem des Schulsterbens nur vertagt, nicht aber gelöst. Landkreise und Gemeinden werden weiter gegeneinander ausgespielt."

» Grüner Antrag ‚Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl und/oder der Mindestzügigkeit gemäß § 4a Abs. 4 SchulG‘ (Drs. 5/4010)