Datum: 08. April 2014

Aus für die Vorratsdatenspeicherung!

(2014-95) Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Eva Jähnigen, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Dieses Urteil ist ein fulminanter Sieg für die Bürgerrechte! Die Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch die anlasslose und umfassende Sammlung von Telefondaten ist unrechtmäßig und die Notwendigkeit der riesigen Datensammlung für die öffentliche Sicherheit oder die Verfolgung schwerer Straftaten ist nicht nachgewiesen. Mit dem Urteil des EuGH ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung europäischen Rechts vom Tisch."

"Die anlasslose und breitflächige Vorratsdatenspeicherung darf in Deutschland nicht wieder eingeführt werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) muss zu seinem Wort stehen und sich in der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Initiativen zur Wiedereinführung unterbleiben."