Datum: 10. März 2014

GRÜNE legen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur vor

(2014-55) Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur vorgelegt. Mit der Neufassung des Gesetzes über den Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen aus dem Jahr 1992 soll sein Aufgabengebiet erweitert und seine Rechtsstellung verbessert werden. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg:
"Ein Vierteljahrhundert nach der friedlichen Revolution darf die Arbeit des Landesbeauftragten nicht länger auf die Staatssicherheit verengt bleiben. Diese Reduzierung führt zur Ausblendung der Alltagserfahrungen und Lebenswirklichkeiten einer großen Mehrheit der Bevölkerung. Gerade im Interesse der jungen Generation ist es wichtig, die Wirkungsweisen diktatorischer Herrschaftsformen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR in ihrer Gesamtheit aufzuarbeiten. Brandenburg und im vergangenen Jahr auch Thüringen haben ihre Landesbeauftragtengesetze bereits geändert. Das fünfundzwanzigste Jahr nach der friedlichen Revolution wäre ein würdiger Zeitpunkt, um auch das sächsische Gesetz endlich zu modernisieren."
"Wir wollten 1989 das geheime System der Staatssicherheit offenlegen. Das Machtsystem in der DDR stützte sich aber nicht nur auf Angst und Androhung von Repressionen, von Ausgrenzung und von staatlicher Gewalt, sondern auch auf die Vergabe von Privilegien und auf das Suggerieren von Chancengleichheit. Zum diktatorischen Machtapparat gehörten vor allem die Funktionäre der SED als Auftraggeber, aber auch jene aus den Massenorganisationen wie FDGB und FDJ sowie aus den Blockparteien. Deshalb muss der Aufgabenbereich des Landesbeauftragten auch die Alltagsgeschichte in der SBZ und der DDR sowie die sozialen Entwicklungen unter den Bedingungen subtiler Repression umfassen."
"Das Aufgabenspektrum des Landesbeauftragten wird um einen gesetzlichen Bildungsauftrag ergänzt. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der Landeszentrale für politische Bildung sowie mit Forschungseinrichtungen. Angesichts der großen Bedeutung von Zeitzeugen gerade für die schulische Bildungsarbeit wird auch die Dokumentationsarbeit in seinen Aufgabenkatalog aufgenommen, denn als Ansprechpartner für Menschen, die unmittelbar und mittelbar von Verfolgung und Repression betroffen waren, hat er zu ihnen einen besonderen Zugang. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit den in Sachsen tätigen Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen als Verpflichtung festgeschrieben. In den Verbänden und Initiativen bündelt sich einerseits ein hohes Maß an Kompetenz, Wissen und Erfahrungen, das von hohem Wert ist. Andererseits üben diese Verbände und Initiativen eine Brückenfunktion zwischen Betroffenen und Politikern aus, die für die historische und politische Aufarbeitung unverzichtbar ist."
"Damit die unwürdigen Umstände der Kandidatensuche und Wahl der Jahre 2010/2011 sich nicht wiederholen, darf das Amt des Landesbeauftragten so wenig wie möglich parteipolitischen Interessen ausgesetzt werden. Das Vorschlagsrecht erhalten deshalb die Fraktionen des Landtages. Gewählt wird der Landesbeauftragte mit den Stimmen von zwei Dritteln der zur Wahl anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens jedoch mit der Hälfte seiner Mitglieder. Damit wird eine größtmögliche Legitimation erreicht. Der Landesbeauftragte soll künftig nicht mehr im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, sondern direkt beim Sächsischen Landtag angesiedelt werden und weitgehende Rechte in Personalfragen erhalten. Aufgrund der Erweiterung seines Aufgabenfeldes auf die SED-Diktatur insgesamt wird auch die Amtsbezeichnung geändert in ‚Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur‘."
"Solche Änderungen der bisherigen Gesetzeslage hatte der frühere Stasi-Landesbeauftragte Michael Beleites über viele Jahre hinweg angemahnt, ebenso die Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen."
Am Donnerstag findet zum Gesetzentwurf die erste Lesung im Sächsischen Landtag statt.
› Gesetzentwurf "Gesetz zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur im Freistaat Sachsen" (Drs 5/13914) › Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf