Datum: 03. März 2014

Meldedatenhandel: Freistaat und Kommunen dürfen sich nicht zum Diener von Adresshändlern machen

(2014-52) "Freistaat und Kommunen dürfen sich nicht durch den Verkauf der Daten seiner Bürgerinnen und Bürger zum Diener von Adresshändlern machen", fordert Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, anlässlich der aktuell bekannt gewordenen Einnahmen der Kommunen aus den Meldedatenhandel.
"Wir GRÜNEN fordern seit Jahren eine Gesetzesänderung, die eine Weitergabe für private Zwecke nur bei Vorliegen einer vorherigen, schriftlichen Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Dies hat die sächsische CDU/FDP-Koalition zuletzt im Oktober 2012 abgelehnt."
"Die Erhebung von Meldedaten darf nur durchgesetzt werden, wenn es zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendig ist.“, so Jähnigen. „Mit diesen Daten Unternehmen die Werbung zu erleichtern oder ihre Datenbestände aktuell zu halten, gehört sicher nicht zur Aufgabe von Verwaltungen."
"Der Sächsische Landtag hat schon im Frühjahr die Chance, die Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen." Ende März findet auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion eine Anhörung zum Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes‘  (Drs. 5/13394) statt.
"Ich fordere die demokratischen Fraktionen de Landtags auf, diesen Gesetzentwurf zu nutzen, um mehr Datenschutz und Datensparsamkeit durchzusetzen. Bis das bundeseinheitliche Meldegesetz am 30.4.2015 in Kraft tritt, muss der Datenschutz für sächsische Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Der Sächsische Landtag sollte sich zudem dafür einsetzen, dass die große Koalition im Bund das Bundesmeldegesetz im Sinne eines umfassenderen Datenschutzes reformiert", erklärt die Abgeordnete.
Die Nachrichtenagentur dpa hatte am Samstag (01.03.14) veröffentlicht, dass sächsische Kommunen weiter Jahr für Jahr tausende Adressen aus ihren Melderegistern an Privatleute, Organisationen und Behörden weitergeben.
In Dresden seien im Jahr 2013 132.082 sogenannte Melderegisterauskünfte erteilt worden, in Leipzig 48.914 (bei Einnahmen von 267.882 Euro für die  Stadt). In Chemnitz seien es 37.000 Melderegisterauskünfte gewesen (Einnahmen: 80.000 Euro). Plauen meldete 3.575 Anfragen (Einnahmen: 19.782 Euro), die Stadt Görlitz führe keine Statistik.

Hintergrund:
Mit Inkraftreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 1. Mai 2015 endet grundsätzlich die Landeskompetenz für das Melderecht.
Die Länder werden im Paragraf 55 BMG zu Regelungen berechtigt, etwa weitere Datenübermittlungen vorzusehen. Nach einem Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss wird die Datenübermittlung zu Zwecken der Direktwerbung ab 1. Mai 2015 von der Einwilligung der Betroffenen abhängig gemacht, die entweder gegenüber der Meldebehörde erklärt werden kann oder gegenüber dem Unternehmen, was die Meldebehörde stichprobenhaft überprüfen kann (Paragraf 44 BMG). Für die Weitergabe an Parteien, Adressbuchverlage sowie für Ehe- und Altersjubiläen bleibt es bei der Widerspruchslösung.