Datum: 05. November 2014

Sog. Antifa-Sportgruppe: GRÜNE kritisieren massive Grundrechtseingriffe

(2014-259) Im Rahmen der Mitte September eingestellten Ermittlungen gegen die sogenannte Antifa-Sportgruppe mit insgesamt 25 Beschuldigten wurden neben der Erhebung von über einer Millionen Verkehrsdaten und knapp 58.000 Bestandsdaten aufgrund von 71 (gerichtlichen) Einzelbeschlüssen Telefone abgehört, Beschlagnahmen und Durchsuchungen vorgenommen und Personen observiert. Dies teilte (Noch-)Justizminister Jürgen Martens (FDP) auf zwei Kleine Anfragen von Eva Jähnigen, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, mit.
"Ein solcher Ermittlungsexzess darf sich nie mehr wiederholen. Auf die vom Justizministerium in Auftrag gegebene Auswertung des Verfahrens bin ich gespannt. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Ermittlungen wegen der angeblichen Bildung einer kriminellen Vereinigung dazu dienten, kritische Bürgerinnen und Bürgern aus dem sogenannten ‚linken Lager‘ gezielt und massenhaft zu überwachen und auszuspähen, muss der Justizminister personelle und dienstrechtliche Konsequenzen ziehen", fordert Eva Jähnigen.
"Auch die noch laufenden Ermittlungen zu anderen Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, die der amtierende Justizminister Martens in Antwort auf meine Kleinen Anfrage mitteilte, müssen überprüft werden."
"Das durch die Antwort auf meine Anfragen zu Tage getretene Ausmaß der Ermittlungen wegen der vermuteten Antifa-Sportgruppe war noch deutlich umfangreicher als ich bisher angenommen habe. Die Einstellung des Verfahrens und die endlich vorgenommene Löschung der Daten belegt: das von Staatsanwaltschaft und Polizei jahrelang benutzte Konstrukt einer kriminellen Vereinigung hat sich in Luft aufgelöst. Ohne dieses Konstrukt wären die Ermittlungen von vornherein rechtswidrig gewesen."
"Knapp 58.000 unverdächtige Handy-Nutzer sind im Zusammenhang mit einer nicht vorhandenen kriminellen Vereinigung überwacht worden; dazu kommen weitere massive Grundrechtseingriffe durch Observationen und Telefonüberwachungen. Die umfassende Nutzung der gewonnenen Ermittlungen für andere Verfahren offenbart erneut den laxen Umgang sächsischer Ermittler mit Grundrechten von Bürgerinnen und Bürgern. Dass die aus dem Verfahren gegen die sog. Antifa-Sportgruppe gewonnenen Erkenntnisse für Verfahren wegen eines vermutlichen Anschlages der rechten Szene (Columbusstraße) verwendet wurden, erscheint hinsichtlich des Ermittlungsziels als mindestens fragwürdig."
"Im Ergebnis dieses Ermittlungsdesasters und den damit verbundenen massiven Grundrechtseingriffen steht fest: künftig müssen sich sächsische Polizei und Staatsanwaltschaft in Zurückhaltung bei der Annahme einer kriminellen Vereinigung üben."
"Dass die im Verfahren erlangten Erkenntnisse noch für fünf weitere Ermittlungsverfahren verwendet werden, u.a. für Ermittlungen wegen versuchten Mordes und Brandstiftung aufgrund eines vermutlich neonazistisch motivierten Anschlages am 19.8.2010 in der Dresdner Columbusstraße oder wegen des Anschlages in der Albertstadtkaserne am 13.4.2009, rechtfertigt diese massiven Grenzüberschreitungen seitens der Ermittlungsbehörden nicht."
Antworten auf zwei Kleine Anfragen von Eva Jähnigen (Drs. 6/2 und 6/3):
» http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202» http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202
Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat seit 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen 25 Beschuldigte geführt und im September 2014 in 18 Fällen wegen geringer Schuld eingestellt. Gegen fünf Verdächtige wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Gegen zwei weitere wurde das Verfahren eingestellt, weil sie eine Bestrafung in einer anderen Sache erwarten.
Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, dazu gehören der in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst, die Nummer oder die Kennung der beteiligten Anschlüsse (Anrufer und Angerufener), personenbezogene Berechtigungskennungen, die Kartennummer (bei Verwendung von Kundenkarten), eventuelle Standortdaten (bei Mobiltelefonen), Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung (Datum und Uhrzeit) und die übermittelten Datenmengen.
Bestandsdaten sind die Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden.
Eine kriminelle Vereinigung ist laut § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Vereinigung, die über längere Zeit zur Begehung von Straftaten begründet und genutzt wird. Nur im Fall des hinreichenden Tatverdachts einer solchen Vereinigung und der dann ggf. davon ausgehenden Gefahren sind bestimmte Maßnahmen der Telefonüberwachung gerechtfertigt.