Datum: 21. Februar 2014

Urteil VG Dresden: Kinder von eingetragenen LebenspartnerInnen bei Kita-Beiträgen gleich behandeln

(2014-42) Kinder von eingetragenen Lebenspartnerinnen müssen bei Kita-Beiträgen wie Kinder von verheirateten Eltern behandelt werden. So urteilte das Verwaltungsgericht Dresden am 22.01.2014. Das Urteil liegt schriftlich vor.
Dazu erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften muss in Sachsen vor Gericht durchgesetzt werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht diese Frage längst geklärt hat."
"Ich hoffe, dass die Landeshauptstadt Dresden das Urteil akzeptiert und Satzungen sowie Verwaltungshandeln endlich nach der klaren Rechtslage ausrichtet."“
"Innenminister Markus Ulbig (CDU) soll sich mit den Mitteln der Rechtsaufsicht endlich darum kümmern, dass die kommunalen Satzungen in Sachsen in Bezug auf die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften überarbeitet werden."
"Den Betroffenen gratuliere ich zum, nach mehrjährigem Prozess, erstrittenen Urteil. Unverständlich bleibt, warum die Stadt Dresden die Mutter des Kindes überhaupt als Alleinerziehende behandeln wollte. Solche Prozesse wären überflüssig, wenn Sachsen und seine Landeshauptstadt dass bundesweite Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft endlich lückenlos umsetzen würden."
› Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden

Hintergrund:
Eine Dresdner Bürgerin klagte vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen den Beitragsbescheid der Stadt Dresden für die Kitabetreuung ihres Kindes (1 K 1724/11). Sie machte geltend, dass sie ihr Kind gemeinsam mit dem Kind ihrer Lebenspartnerin aufzieht, das bereits in einer Dresdner Kita betreut wird. Die Stadt Dresden behandelte sie jedoch als alleinerziehende Mutter und ließ nicht zu, dass das Kind als zweites Zählkind der Familie preiswerter betreut wurde.
Am 22.01.2014 gab das Verwaltungsgericht der Klage in einem Urteil unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundeserfassungsgerichtes vom 19.02.2013 (Az. 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09) vollständig Recht. Die Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen; die Stadt Dresden kann gegen die Nichtzulassung der Berufung noch Beschwerde einreichen.
Der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nicht bekannt, dass ein weiteres Urteil zu diesem Themenkomplex in Sachsen vorliegt.