Datum: 07. April 2014

Verurteilung J. Lichdi – Höheres Gericht sollte sich mit offen gebliebenen Rechtsfragen beschäftigen

(2014-94) Zur heutigen Verurteilung des Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi (GRÜNE) wegen seiner Platzbesetzung am 19 Februar 2011 zu zehn Tagessätzen durch das Amtsgericht Dresden erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die das Gerichtsverfahren beobachtet hat:
"Ich hoffe sehr, dass der Rechtsweg gegen das Urteil zugelassen wird. Ich halte es für nötig, dass sich ein höheres Gericht mit den heute offen gebliebenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Platzbesetzungen am 19. Februar 2011 in Dresden beschäftigt."
"Für mich haben die ausführlichen und fundierten Aussagen der polizeilichen Zeugen im Prozess den Gesamteindruck bestärkt, dass das zentrale Einsatzkonzept der Polizei aus dem Dresdner Polizeipräsidium am 19.02.2011 fehlerhaft war und zwangsläufig scheitern musste. Diese Situation muss in der Polizei aufgearbeitet werden. Sie darf nicht Demonstrantinnen und Demonstranten zur Last gelegt werden, die – wie mein Abgeordnetenkollege Lichdi – friedlich gegen Naziaufmärsche protestiert haben."
"Zudem wurde heute prozessual bestätigt, dass es die von der Staatsanwaltschaft in zahlreichen Strafbefehlen gegen friedliche Demonstranten benutzte ‚Aufenthaltsverbotszone‘ nie gab. Für die meisten Demonstrantinnen und Demonstranten ist es aber zu schwierig, sich gegen diese Vorwürfe zur Wehr zu setzen."