Datum: 18. Mai 2015

Anhörung „Gesundheitskarte für Asylsuchende“ – GRÜNE: Vorteile durch Sachverständige bestätigt

(2015-169) Zur heutigen Öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion "Gesundheitskarten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber" erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Vorteile einer elektronischen Karte zur Krankenbehandlung von Asylsuchenden wurden in der heutigen Anhörung mehr als deutlich: Asylsuchende hätten endlich einen unbürokratischen und diskriminierungsfreien Zugang zu ärztlicher Versorgung. Gleichzeitig würden die Sozialämter personell entlastet, da sich der Verwaltungsaufwand reduziert. Die frei werdenden personellen Ressourcen könnten die Kommunen sicher gut für andere wichtige soziale Aufgaben einsetzen."
Der Sachverständige Holger Adamek, Referent der Bremer Gesundheitsbehörde, berichtete von dem in Bremen bewährten Modell einer Gesundheitskarte für Asylbewerber. Seit der Einführung des elektronischen Verfahrens im Jahr 2005 gäbe es keine nennenswerten Kostensteigerungen bei der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden. Zudem erhielten Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine angemessene medizinische Versorgung.
"Herr Dr. med. Denzin, Hausarzt in Sachsen, beschrieb die derzeitige Praxis als zeitraubend sowohl für die Behörden als auch für die Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter. Vor allem sei sie aber gefährdend für kranke Asylsuchenden, da Behandlungen verzögert und chronische Verläufe damit befördert würden. Ebenso führte er datenschutzrechtliche Bedenken an."
"Enttäuscht bin ich von der Stellungnahme des Sächsischen Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth. Er befürchtet vor allem, dass eine angemessene medizinische Versorgung von Asylsuchenden ein Anreiz für weitere Personen sei, nach Deutschland zu kommen. Unter Interessenvertretung verstehe ich etwas anderes", kritisiert Zais.
"Die Staatsregierung kann entgegen ihrer Stellungnahme durch den Abschluss einer entsprechenden Rahmenvereinbarung die Einführung einer elektronischen Chipkarte für Asylsuchende unterstützen. Das hat unter anderem auch Rainer Striebel, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Plus, bestätigt."

Hintergrund:
Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt Asylsuchenden zu Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland nur eine medizinische Notversorgung (akute Erkrankung und Schmerzzustände). Diese erfolgt im Freistaat Sachsen über ein aufwendiges, bürokratisches und diskriminierendes Verfahren: Asylsuchende müssen, bevor sie zum Arzt gehen, beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen. Sozialämter gibt es jedoch nur in größeren Gemeinden. Die Entscheidung über die Bewilligung des Krankenscheines trifft in aller Regel eine Person, die nicht über medizinische Fachkenntnisse verfügt.
Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg arbeiten bereits seit 2005 mit der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende. Ebenso gibt es in Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen Bestrebungen zur Einführung der eCard.
» Antrag "Gesundheitskarten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber" (Drs. 6/1062) und Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag