Datum: 29. September 2015

Baumschutzgesetz: GRÜNE legen Gesetzentwurf zum Schutz des Baumbestandes in Sachsen vor

(2015-327) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat heute den Entwurf für ein "Gesetz zum Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes im Freistaat Sachsen" (Sächsisches Baumschutzgesetz) vorgelegt.
Von der darin vorgesehenen Änderung des sächsischen Naturschutzgesetzes sollen vor allem die Kommunen durch Stärkung ihrer Selbstverwaltung profitieren. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010 durch die damals regierende CDU/FDP-Koalition sind sie kaum noch in der Lage, ihren Baumbestand zu schützen.
Bis zum 15. Mai 2010 hatten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sogenannte Baumschutzsatzungen zu erlassen. Damit konnten Bäume und Sträucher umfassend und angepasst an die lokalen Verhältnisse geschützt werden. Seit der Gesetzesänderung 2010 gilt dies nur noch für ausgewählte Arten und Bäume mit einer bestimmten Mindestgröße. Unser Gesetzentwurf schlägt vor, diese Schwächung des Baumschutzes und der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen zu beenden. Der Schutz von Bäumen soll nicht auf einige Arten begrenzt sein und auch nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang gelten. Für die lokal zuständigen Verwaltungen muss es wieder möglich sein, bei Bedarf auch Sträucher und Hecken als Lebensraum biologischer Vielfalt unter Schutz zu stellen", erläutert Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, den Ansatz des Gesetzentwurfs.
"Wir wollen zudem sicher stellen, dass bei Baumfällungen wieder in ausreichendem Maße Ausgleich geschaffen wird", fügt er hinzu.
Holger Seidemann, Vorstand des Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V., ergänzt: "Ich schätze, dass auf dem Gebiet der Stadt Leipzig seit dem Jahr 2010 ca. 10.000 Bäume ersatzlos gefällt worden sind. Großstädte und Städte mittlerer Größe mit erhöhtem Nutzungsdruck auf ihre Flächen verzeichnen einen schleichenden Verlust an Baumbestand, weil sie mittelalte Bäume von unter einem Meter Umfang nicht mehr unter Schutz stellen können. Das hat in Leipzig zur Folge, dass Gehölze mit stadtklimatischer Funktion und Pflanzungen nach Luftreinhalteplänen nur noch auf stadteigenen Flächen gesichert werden können. Während die Stadt Leipzig mit großem finanziellen Aufwand versucht, aus Gründen der Luftreinhaltung tausende Bäume neu auf städtischen Flächen zu pflanzen, werden im privaten Bereich deutlich mehr Gehölze ersatzlos gefällt. Die aktuelle Rechtslage legt engagierten Kommunen Ketten beim Baumschutz an. Das ist absurd."
Der Gesetzentwurf wird am 8. Oktober in einer ersten Lesung in der Landtagssitzung vorgestellt. » Der GRÜNE-Gesetzentwurf: "Gesetz zum Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Baumschutzgesetz – SächsBaumSchG)" (Drs. 6/2804) » Antworten des Leipziger Amtes für Stadtgrün und Gewässer auf eine Umfrage zum Baumschutz durch den BUND Leipzig von 2014