Datum: 06. Februar 2015

Nach Geschäftsführer-Wechsel: Sachsen stört sich nicht an einem ‚Weiter so‘ in Straathof-Niederlassungen

(2015-49) "Die Straathof-Holding GmbH kann sich in Sachsen weiter ’sauwohl‘ fühlen."
Dieses Fazit zieht Wolfram Günther, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach der Beantwortung von zwei kleinen Anfragen durch die für Tierschutz zuständige Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU).
 
Laut Antwort der Ministerin hat sich in allen vier sächsischen Straathof-Betrieben Adrianus Straathof am 21.12.2014 von je zwei neuen Geschäftsführern ablösen lassen. Somit sieht Ministerin Klepsch in Herrn Straathof nicht mehr den Tierhalter im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Mit dem vom Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) verfügten Tierhaltungsverbot sei weder die Schließung der Schweinezuchtbetriebe noch eine Ausstallungsverpflichtung oder ein Wiederbelegungsverbot verbunden. Das bundesweit wirkende Tierhaltungsverbot der Behörden würde sich nur gegen Adrianus Straathof persönlich richten.
 
Günther hält die Antwort der Ministerin für falsch:
"Es kann nicht sein, dass nur ein paar formale Änderungen vorgenommen werden müssen, um wie bisher weiterzumachen. Der bloße Rückzug von Adrianus Straathof als Gesellschafter reicht in keiner Weise aus, um das Tierhaltungsverbot umzusetzen. Erforderlich wäre vielmehr, dass er umgehend als Gesellschafter der Anlagen ausscheidet und sichergestellt wird, dass Straathof auch anderweitig keinen Einfluss mehr im Unternehmen ausüben kann."
 
In einem Brief an die Ministerin sowie an die Landräte, in deren Landkreisen Anlagen der Straathof-Holding produzieren, fordert der grüne Landwirtschaftsexperte und Jurist die umgehende Schließung bzw. Ausstallungsverpflichtung für Straathofs Schweinezuchtbetriebe. Er beruft sich dabei auf eine Verfügung des Landkreises Jerichower Land sowie auf Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Danach ist es unerheblich, ob die mit einem Tierhaltungsverbot bestrafte Person Eigentümer der Tiere ist. Es komme nur darauf an, ob der Betroffene Einfluss auf die Haltung der Tiere nehmen kann.
 
Die oben genannten Änderungen betreffen die Betriebe in Pausa/Thierbach (Vogtlandkreis), Waldenburg (Lkr. Zwickau), Bad Düben/Wellaune sowie Schönwölkau/Wannewitz (beide Lkr. Nordsachsen). Alle vier Standorte gehören seit Mitte November zum Betrieb Sauenhaltung Tierbach GmbH, Pausa Vogtland.
 
Die Anzahl der Straathof-Niederlassungen in Sachsen hat sich auf dem Papier vervierfacht. Während der ehemalige Landwirtschaftsminister Frank Kupfer (CDU) bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage Anfang 2014 nur einen Betrieb der Straathof-Holding (in Bad Düben/Wellaune) kennen wollte, rechnete Ministerin Klepsch der Holding vier Betriebe zu. "Immerhin ein Fortschritt", so Günther.
 » Kleine Anfrage "Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Herrn Adrianus Straathof" (Drs 6/562) » Kleine Anfrage "Fragen der gewerblichen Tierhaltung in Sachsen" (Drs 6/561) » Kleine Anfrage "Investitionsförderung für Unternehmen von Adrian Straathof in Sachsen" (Drs 5/13628, Januar 2014) » MDR-Exakt vom 04.02.2015 "Tierhalteverbot für Straathof – und jetzt?"