Datum: 10. Januar 2016

Gescheiterte Rektorenwahl – GRÜNE fordern Änderung des Hochschulgesetzes

(2016-12) Nach der in der letzten Woche endgültig gescheiterten Rektorenwahl an der Leipziger Universität fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag Konsequenzen im Hochschulrecht.

"Die Kompetenzen der Hochschulräte bei der Bestimmung des Spitzenpersonals müssten dringend eingeschränkt werden", so Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion.
"Der Hochschulrat sollte sich mit seinem externen Sachverstand auf eine strategische Beratungsfunktion beschränken. Denn für Vorauswahlen von Rektoratskandidatinnen und -kandidaten fehlt ihm die demokratische Grundlage."

"Die Hochschulen verfügen zu Recht über ein großes Maß an Selbstbestimmung. Aber diese Autonomie muss in der Umsetzung auf breiter Mitbestimmung in den Hochschulen fußen, das gilt erst recht für eine Wahl", so die Abgeordnete.

"Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) und die Staatsregierung dürfen die notwendige Gesetzesänderung jetzt nicht auf die lange Bank schieben. Eine Novelle des Hochschulgesetzes, die die Macht der Hochschulräte nicht antastet, führt dagegen erneut ins Fiasko."