Datum: 07. September 2016

Greenpeace-Schwarzbuch zu EPH bestätigt GRÜNE Forderungen

 (2016-250) Zum neuen Greenpeace-Schwarzbuch zu EPH äußert sich Gerd Lippold, energie- und klimapolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie folgt:
 
"Die im neuen Greenpeace-Schwarzbuch zusammengestellten Informationen zur Gesellschafts- und Eigentümerstruktur des EPH-Firmengeflechtes liefern einen weiteren Beleg dafür, dass Intransparenz, Hinterzimmerabsprachen und spekulative Deals dort gelebte Geschäftspraxis darstellen."
 
"Die Unsicherheit für die ostdeutschen Braunkohleregionen wird durch den Übergang zu EPH keinesfalls kleiner", so der Abgeordnete. "Ganz im Gegenteil: Ein geordneter Strukturwandel auf einer planbaren Zeitleiste fordert eine langfristige, mit den Rahmenbedingungen abgestimmte Strategie. Das aber kann und will EPH – entgegen allen Beteuerungen – gar nicht leisten, wie man in der Praxis wieder und wieder demonstriert, sobald sich eine Gelegenheit zum kurzfristigen Geschäft bietet. Hunderte Beschäftigte im MIBRAG (EPH) Kraftwerk Buschhaus, die statt einer Beschäftigungszusage bis 2030 nun bereits in wenigen Tagen vor dem abrupten Aus stehen, können davon ein Lied singen."
 
"Wer wie EPH als spekulativer Finanzinvestor die gesamte Vattenfall-Braunkohlesparte faktisch für Nichts kauft, der macht ein gutes Geschäft, wenn er sich für etwas mehr als Nichts davon wieder verabschiedet."
 
Verspreche ein Ausstieg Gewinn, so würden die EPH-Eigentümer schneller zum Ausstieg bereit sein, als sich das jemand in den Kohlerevieren vorzustellen vermag, ist sich der Abgeordnete sicher.
"Das Problem dabei ist: dann bleibt keine Zeit für Strukturwandel auf einem geordneten Ausstiegspfad, wie er etwa durch verantwortungsvollen, schrittweisen Rückzug von Vattenfall oder aber nach Übergang in ein Stiftungsmodell denkbar gewesen wäre."
 
"Ich freue mich, dass nun auch Greenpeace unsere Forderung nach Sicherheitsleistungen für Bergbaufolgekosten klar unterstützt. Bereits 2013 hatten die sächsischen GRÜNEN genau das in einem Beschluss ihrer Landesdelegiertenkonferenz gefordert und in der laufenden Wahlperiode auch mehrfach zum Gegenstand der parlamentarischen Debatte im Landtag gemacht.“
 
Die Einforderung solcher Sicherheitsleistungen nach §56 Bundesbergesetz ist nicht etwa die Ausnahme, sondern ganz normale Regel bei Bergbauvorhaben. Ausnahmen sind nur dann plausibel, wenn etwa bei Unternehmen in öffentlicher Hand faktisch kein Ausfallrisiko besteht. Von solcher Sicherheit kann bei den privaten Braunkohlebergbauunternehmen heute wirklich keine Rede mehr sein. Dennoch nimmt das sächsische Oberbergamt mit Billigung der Staatsregierung gerade diese Braunkohlenunternehmen mit ihren besonders hohen Folgekostenrisiken davon aus und verlagert damit milliardenschwere Ausfallrisiken auf die öffentlichen Haushalte.
 
"Ich fordere Staatsminister Dulig erneut auf, den bewussten Verzicht auf Absicherung öffentlicher Haushalte gegen deutlich sichtbare Folgekosten-Risiken inhaltlich zu begründen. Er sollte sich bewusst sein, dass diese Begründung vor unseren Kindern Bestand haben muss, die die Folgekosten heutigen Versagens werden tragen müssen."