Datum: 26. August 2016

GRÜNE fordern leicht nachvollziehbare Fleisch-Kennzeichnung

(2016-240) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag bringen auf der kommenden Plenarsitzung einen Antrag zur Einführung einer einfachen, leicht verständlichen Fleisch-Kennzeichnung ein (Drs 6/5702).
Wolfram Günther, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion erklärt: "Unsere Bauern leiden nicht nur unter den sinkenden Milch-, sondern auch unter den niedrigen Fleischpreisen. Beim Schweinefleisch ist die Absatzkrise noch nicht überwunden, die Gewinnmargen bei Hähnchenfleisch sinken. Gleichzeitig sind die Verbraucher bereit, für Fleisch von artgerecht gehaltenen Tieren mehr zu bezahlen."
"Aktuell lassen sich höhere Standards nur am Biosiegel gut erkennen. Gerade beim konventionellen Fleisch gibt es enorme Unterschiede in der Tierhaltung, die man nicht am Produkt erkennen kann."
"Deshalb schlagen wir eine einfache Kennzeichnung der Haltungsform vor, die sich an der Kennzeichnung von Hühnereiern orientiert. Diese hat dazu beigetragen, dass Eier aus Käfighaltung binnen weniger Jahre aus dem Handel verschwanden."
Nach dem Vorschlag der Grünen soll die "0" für "Öko", die "1" für "Freilandhaltung", die "2" für "30 Prozent mehr Platz als vorgeschrieben" und die "3" für die "Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards" stehen. Die Sächsische Staatsregierung wird im Antrag aufgefordert, sich für die Fleisch-Kennzeichnung auf Bundes- und EU-Ebene einsetzen.
"Es ist an der Zeit, den Wildwuchs intransparenter Siegel flächendeckend zu beenden. Den unzähligen Produktversprechen von Herstellern, Supermarktketten usw. misstrauen viele Verbraucher. Erst mit einem einheitlichen System entsteht Vertrauen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Verbraucher bereit sind, mehr Geld für Fleisch aus artgerechter Haltung auszugeben. Um das Tierwohl bemühte Bauern würden dann für ihre Anstrengungen mit fairen Preisen entlohnt", so der GRÜNEN-Abgeordnete Günther.
» Antrag ‚Für mehr Transparenz – Kennzeichnung der Haltungsform auf Fleisch und Fleischprodukten einführen‘ (Drs. 6/5702)