Datum: 16. März 2016

GRÜNE fordern Zustimmung Sachsens zur Reform des Sexualstrafrechts im Bundesrat

(2016-101) Am Freitag, den 18.3.16, wird im Bundesrat abschließend über eine Bundesratsinitiative zur Reform des Sexualstrafrechts abgestimmt.
Die Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen bitten darin die Bundesregierung, für eine weitergehende Reform des Sexualstrafrechts im Sinne der Initiative „Nein heißt Nein“ einzutreten. Zudem wird die Bundesregierung gebeten, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom Mai 2011, die sogenannte Istanbul-Konvention, rasch zu ratifizieren.
Die Länder Bremen, Hessen, Thüringen und Schleswig-Holstein sind der Bundesratsinitiative zwischenzeitlich beigetreten.
"Ich fordere die Staatsregierung auf, am Freitag dem vorliegenden Entschließungsantrag zuzustimmen", erklärt Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Die Bundesregierung hat zwar einen neuen Gesetzentwurf zur Novellierung des Sexualstrafrechts vorgelegt. Allerdings greift auch dieser Entwurf wieder deutlich zu kurz. Im Strafverfahren müsste danach immer noch bewiesen werden, dass das Opfer im Falle des Widerstandes mit Gewalt oder durch Drohung zu rechnen hat. Ein Nein des Opfers wäre nach dem Vorschlag des Bundesjustizministers Maas nicht ausreichend für eine Strafbarkeit. Mit dem neuen Gesetzentwurf werden weder alle Schutzlücken geschlossen noch die EU-Istanbul-Konvention umgesetzt."
"Seit Langem drängen wir GRÜNEN sowie Frauenverbände und der deutsche Juristinnenbund darauf, das Sexualstrafrecht zu reformieren und internationalen Anforderungen anzupassen", erläutert Meier. "’Nein heißt Nein‘ muss endlich Eingang in unser Strafgesetzbuch finden, damit jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt werden kann. Wir brauchen ein Sexualstrafrecht, das den Willen der Opfer in den Mittelpunkt stellt, damit ein Nein auch in Deutschland endlich auch Nein bedeutet."
Die GRÜNE-Bundestagsfraktion hat schon im Juli 2015  einen Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht vorgelegt. Nach diesem Gesetzentwurf ist wegen sexueller Misshandlung zu bestrafen, >>wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt und dabei die Arg- oder Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt oder der entgegenstehende Wille des Opfers erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist<<. Mit diesem neuen Tatbestand wären alle strafwürdigen Fälle nicht einverständlicher sexueller Handlungen erfasst.
 
Seit Monaten verweigert uns die große Koalition einen Termin für die öffentliche Anhörung im Bundestag zu unserem Gesetzentwurf. Damit boykottiert sie nicht nur die parlamentarische Beratung unseres Gesetzentwurfs, sondern sie verhindert auch die Ratifikation der Istanbul-Konvention in Deutschland.
  » Bundesratsinitiative (91/16) von Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, die die Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts fordert » Gesetzentwurf der GRÜNEN-Bundestagsfraktion ‚Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung‘ vom 01.07.2015 » Istanbul-Konvention – Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen
Hintergrund:
Jede 7. Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Eine strafrechtliche Verfolgung hängt aber davon ab, ob die Frau sich genug gewehrt hat. Bislang reicht ein ausgesprochenes „Nein!“ nicht aus. Bereits im Mai 2011 hat die Bundesrepublik die sog. Istanbul-Konvention unterzeichnet, wonach sich alle Vertragsstaaten verpflichtet haben, die Vornahme nicht einverständlicher sexueller Handlungen unter Strafe zu stellen. Bisher hat die Bundesregierung die Istanbul-Konvention aber nicht ratifiziert.