Datum: 08. Juni 2016

Öffentliche Anhörung zum Stasi-Landesbeauftragten-Gesetz bringt große Unterstützung

(2016-180) Heute lud der Verfassungs- und Rechtsausschuss zum Entwurf des Stasi-Landesbeauftragten-Gesetzes von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Experten zu einer Anhörung in den Sächsischen Landtag ein. Unter anderem sprach Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen über die weitere Notwendigkeit der Aufarbeitung des DDR-Repressionsapparates.

Ausdrückliche Bestätigung erhielt der Gesetzentwurf im Hinblick auf den formulierten Bildungs- und Dokumentationsauftrag, die Kooperationsverpflichtungen und die veränderte Rechtsstellung.

Dazu sagt Martin Modschiedler, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion: "Die Anhörung der Sachverständigen hat gezeigt, dass unser gemeinsamer Gesetzentwurf zur Rolle und Aufgabe des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen richtig ist. Die Aufarbeitung der DDR-Geschichte und der Staatssicherheit hat kein Verfallsdatum. Wir dürfen unsere Geschichte nicht einfach abhaken, sondern müssen sie besonders für die junge Generation auch an den Orten der Geschehnisse, wie den Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde, vermitteln."

Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt: "Die Sachverständigen haben in großer Einhelligkeit die Inhalte der Neufassung des bisherigen Stasi-Landesbeauftragten-Gesetzes unterstützt. Vor allem die Erweiterung des Aufgabenfeldes wurde von ihnen begrüßt. Der Gesetzentwurf erweitert den Fokus der Arbeit des Landesbeauftragten weg von der reinen Betrachtung des Staatssicherheitsdienstes hin zum gesamten DDR-Repressionsapparat. Zu diesem gehören auch die SED und ihre Funktionäre, die Massenorganisationen FDJ sowie FDGB und die Blockparteien. Die Kritik der Sachverständigen hinsichtlich der zu geringen Personalausstattung des Landesbeauftragten vor allem mit Blick auf die erweiterten Aufgaben habe ich mitgenommen."

Hanka Kliese, Sprecherin für Erinnerungskultur der SPD-Fraktion, sagt: "Unser Ziel ist die rechtliche Stärkung des Landesbeauftragten. Mit der Neufassung ist uns dies, auch nach Auffassung der Experten in der Anhörung grundsätzlich gelungen. Mit der Anbindung des Beauftragten an den Landtagspräsidenten verdeutlichen wir die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Stasi-Unterlagen-Aufarbeitung. Für uns stehen außerdem die Bedürfnisse der Opfergruppen im Mittelpunkt. Ihnen gerecht zu werden ist uns ein besonderes Anliegen. In diesem Sinne wurden von den Sachverständigen einige Verbesserungsvorschläge gemacht, mit denen wir uns nun intensiv befassen werden.“

» Entwurf zum "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Landesbeauftragtengesetz) und zur Änderung weiterer Gesetze" (Drs. 6/4515)