Datum: 18. Juni 2016

Sondersitzung zum Schulgesetz – Fazit der Sachverständigen ernüchternd: Mut zu Entscheidungen fehlt, Nachbesserungen unverzichtbar

(2016-194) Zur gestrigen Anhörung (17.06.) des Entwurfs der Staatsregierung für ein "Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen" (Drs 6/5078) in einer Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Sport erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Ich freue mich über die erneut hohe Qualität der Anhörung und die eingebrachte Expertise der zahlreichen Sachverständigen. Ihr Fazit zum vorgelegten Entwurf fällt indes überwiegend ernüchternd aus. Das betrifft sowohl grundsätzliche Anforderungen an ein Schulgesetz als auch einzelne Regelungen, die aus der jeweiligen fachlichen Perspektive bewertet wurden. Kritisch reflektiert wurde auch das groß angelegte Beteiligungsverfahren, das im Ergebnis nur zu marginalen Änderungen am Entwurf geführt hat. Dadurch wurden viele Erwartungen geweckt und dann enttäuscht."
Die GRÜNE-Fraktion hatte mit Kerstin Daniel, Schulleiterin der Oberschule "Am Flughafen" in Chemnitz und Vorsitzende des Schulleitungsverbandes, eine Praktikerin und Verbandsvertreterin in Personalunion als Sachverständige berufen. Sie sprach insbesondere über die Themen Inklusion sowie über Aufgaben von Schulleitung und Schulträgern. Mit Blick auf die personelle Ausstattung von Schulen bei gestiegenen Anforderungen stellte sie klar: "Wir stoßen an unsere Grenzen." Es seien verlässliche Standards für die personelle und sächliche Ausstattung von Schulen nötig, insbesondere beim Thema Inklusion.
Breiten Raum nahm das Thema Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen und Neudefinition der Rolle von Schulleitungen ein. Frau Daniel sah eine konkrete Voraussetzung darin, die Schulleitung als eigenes Berufsfeld anzuerkennen und entsprechend auszustatten. Ähnlich formulierten es Heike Zimmer, Schulleiterin des Gymnasiums "Franziskaneum" in Meißen, und Frank Haubitz, Schulleiter des Gymnasiums Dresden-Klotzsche und Vorsitzender des Philologenverbands Sachsen. Konsens bestand darin, dass mehr Eigenverantwortung nicht in einer Verwaltung des Mangels enden dürfe.
"Ich habe nicht viel erwartet und bin trotzdem enttäuscht", sagte Uschi Kruse, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf den vorgelegten Schulgesetz-Entwurf. Sie warb für einen Perspektivwechsel: "Es geht nicht in erster Linie um den zukünftigen Erwachsenen, sondern um das Kind." Im Sächsischen Bildungsplan würde dieser Grundsatz bereits gelten, nicht jedoch im Schulgesetz-Entwurf.
Prof. Dr. Wolfgang Melzer, Seniorprofessor für Schulpädagogik an der TU Dresden, kam zu der Einschätzung, dass scheinbar Bewährtes im Schulsystem durch unsystematische Ergänzungen fortgeschrieben worden sei. Dies würde der grundlegenden Anforderung an ein Schulgesetz, einen relativ offenen Rahmen für die in den Schulen handelnden Akteure zu schaffen, nicht gerecht. Prof. Melzer warb für einen ganzheitlichen Bildungs- und Kompetenzbegriff, der nicht allein auf Leistung verengt werden könne. Erneut warb er für das optionale Modell der Gemeinschaftsschule. Er bedauerte zudem die Abstriche am System der internen und externen Schulevaluation, das er als zentrales Qualitätsmerkmal des sächsischen Schulsystems insgesamt bezeichnete.
Peter Lorenz, Vorsitzender des Landeselternrates, forderte die Landtagsabgeordneten und die Staatsregierung auf, die Rolle der Eltern beim Gesetzgebungsverfahren ernst zu nehmen. Es sei deren verfassungsrechtlich gesichertes Recht, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen. Friedrich Roderfeld, Vorsitzender des Landesschülerrates, sah im Schulgesetz-Entwurf insgesamt die Perspektive der Schülerinnen und Schüler zu wenig berücksichtigt. Eigenverantwortung von Schulen etwa müsse auch mit einer Aufwertung der Schulkonferenz einhergehen.
Nachdenklich stimmten die Äußerungen von Uschi Kruse hinsichtlich des Zeitpunkts der Schulgesetz-Novelle. "Mit Blick auf die begrenzten Ressourcen verbieten wir uns selbst das Denken", sagte sie. "Ich bedauere es sehr, dass die begonnene Debatte zeitnah mit einem solchen Kompromiss enden wird."
Für Petra Zais ergibt sich aus der Anhörung das Fazit: "Die Unzufriedenheit mit dem Schulgesetz-Entwurf und der aktuellen Situation an den Schulen war deutlich spürbar. Nachdrücklich wurde eingefordert, das Schulgesetz konsequent weiterzuentwickeln und mutige Entscheidungen zu treffen. Nachbesserungen am Entwurf sind deshalb unverzichtbar. Ich setze darauf, dass es eine weitere Anhörung zum Schulgesetz-Entwurf geben wird. Der Zeitplan für die Schulgesetz-Novelle ist nicht in Stein gemeißelt. Für mich gilt der Grundsatz ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ – gerade bei einem so wichtigen Gesetzesvorhaben." » "Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen" (Drs 6/5078)