Datum: 11. Januar 2016

Staatsregierung kann bis Ende 2016 keine Auskunft geben, ob Notfallrettung in 12 Minuten in Sachsen gewährleistet ist

(2016-13) Das Rettungsdienstgesetz in Sachsen sieht eine Hilfsfrist von zehn Minuten vor. Diese Vorgabe ist erfüllt, wenn 95 Prozent der Einsatzfahrzeuge binnen 12 Minuten am Einsatzort eintreffen. Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Landtag, hat wiederholt nachgefragt, ob diese Hilfsfristen in Sachsen eingehalten werden. Doch das bleibt weiterhin fraglich.
Laut Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Volkmar Zschocke wurden diese Fristen bereits seit 2013 nicht mehr erfasst bzw. nicht mehr aussagekräftig erfasst. Schlimmer noch: Die Antwort auf die aktuelle Kleine Anfrage (Drs. 6/3562) macht deutlich, auch 2016 werden voraussichtlich keine Daten erfasst bzw. analysiert werden können. Als Grund dafür wird Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstellen und damit verbundene Schwierigkeiten mit der Software genannt. Dieses Problem besteht seit 2014.
"Dieser rechtswidrige Zustand bei der Erhebung der gesetzlichen Hilfsfristen in Notfällen muss unverzüglich beendet werden. Innenminister Markus Ulbig (CDU) verletzt hier weiterhin klar seine Pflicht als oberste Aufsichtsbehörde für den Rettungsdienst in Sachsen. Das Nichterfassen oder das Nichtauswertender gesetzlich verpflichtend einzuhaltenden Hilfsfristen ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch im höchsten Maße gefährlich. Immerhin entscheidet die Hilfsfrist im Ernstfall über Leben und Tod", stellt Zschocke fest.
"Von Seiten des Innenministers sind unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, um die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 12 Minuten zur Notfallrettung mit bodengebundenen Rettungsmitteln in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ermitteln und einhalten zu können. Sollte dies mit den Mitteln der Integrierten Regionalleitstellen nicht möglich sein, sind andere Erhebungsmethoden einzusetzen", fordert Zschocke.
"Zudem muss der Innenausschuss unterrichtet werden, welche konkreten Anlaufschwierigkeiten mit der Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstellen einhergehen, worauf sich diese begründen und warum diese nicht unverzüglich beseitigt werden können."
"Innenminister Markus Ulbig (CDU) und auch Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) sollten der ärztlichen (Not)Versorgung insbesondere im ländlichen Raum höchste Priorität einräumen. Die Beschlüsse des gemeinsamen Landesgremiums nach Paragraf 90a SGB V vom August 2015 dürfen keine Worthülsen bleiben. Die Sicherstellung der ärztlichen (Not)Versorgung ist eine ressortübergreifende Aufgabe, die zügig angegangen werden muss", so Zschocke abschließend. » Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE): "Interventionszeiten im Rettungsdienst" (Drs 6/3562) » Beschlüsse des gemeinsame Landesgremium nach Paragraf 90a SGB V

Hintergrund:
Zschocke hat bereits im Juli 2015 bei der der Staatsregierung nachgefragt, ob die Vorgabe in der Praxis umgesetzt wird. Schon damals musste Innenminister Ulbig einräumen, dass die Einsatzfahrzeuge in den Jahren 2010 bis 2012 nur in 87 bis 88 Prozent der Fälle fristgemäß vor Ort waren. Noch problematischer war die Aussage, dass für 2013 und 2014 gar keine aussagekräftigen Zahlen vorliegen.

» Kleine Anfrage "Notarztversorgung in Sachsen" (Drs 6/1924)

Die vorgeschriebene Hilfsfrist von zehn Minuten ist in  Paragraf 26 Absatz 2 Satz 7 des Sächsischen Gesetzes über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz geregelt.