Datum: 06. April 2017

Abschiebungshaft macht krank: GRÜNE drängen darauf, Alternativen konsequent zu nutzen

(2017-92) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag drängt darauf, Alternativen zur Abschiebungshaft und zum Ausreisegewahrsam konsequent zu nutzen. Der entsprechende Antrag steht am Dienstagabend, den 11. April, im Landtag zur Abstimmung (TOP 9).

"Abschiebungshaft macht krank, auch wenn sie nur von kurzer Dauer ist. Sie hat auf die Betroffenen einschneidende psychische und physische Auswirkungen – unabhängig davon, ob der oder die Inhaftierte im Heimatland oder auf der Flucht traumatisierende Erfahrungen gemacht hat", erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion. "Das belegen zahlreiche Studien, deren Erkenntnisse sich die Staatsregierung nicht verschließen kann."

"Die Staatsregierung muss dafür sorgen, dass das Prinzip der ‚ultima ratio‘ von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam ausnahmslos zur Anwendung kommt. Der Fokus muss auf den Einsatz milderer Mittel, wie zum Beispiel Meldeauflage, Kaution, Abgabe des Passes oder auch verpflichtende Rückkehrberatung, gerichtet werden", fordert die Abgeordnete.

"Ich befürchte, dass mit der Fertigstellung der Ausreisegewahrsamseinrichtung in Dresden in der Hamburger Straße und mit dem Inkrafttreten des Sächsischen Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetzes, das derzeit in den Ausschüssen des Landtags beraten wird, die zuletzt rückläufige Zahl der Abschiebungsinhaftierungen wieder ansteigen wird."

"In der kommenden Woche können die Abgeordneten des Sächsischen Landtags in der Plenarsitzung zeigen, wie viel ihnen das Grundrecht der Freiheit der Person wert ist, wenn der Antrag im Plenum abgestimmt wird."

» GRÜNER Antrag ‚Alternativen zur Abschiebungshaft und zum Ausreisegewahrsam nutzen‘ (Drs 6/7695)

» Stellungnahme der Staatsregierung zum GRÜNEN Antrag

» Studie des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes: ‚QUÄLENDES WARTEN − Wie Abschiebungshaft Menschen krank macht‘

Hintergrund:
Seit dem Jahr 2014 wird die Abschiebungshaft von ausreisepflichtigen Menschen, die sich in Sachsen befinden, in Berlin-Köpenick oder in Eisenhüttenstadt vollzogen. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17.07.2014 (Aktenzeichen: C-473/13 und C-514/13), das die Trennung von Strafhaft und Abschiebungshaft vorschreibt. Da in Sachsen derzeit die räumlichen Voraussetzungen dafür fehlten, wurden von sächsischen Behörden und Gerichten veranlasste Abschiebungsinhaftierungen in Berlin und Brandenburg vollstreckt.