Datum: 18. Oktober 2017

Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten bei der Wohnungssuche in Sachsen

(2017-237) Anlässlich der heute vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen vorgestellten Testing Ergebnisse zu rassistischen Diskriminierungen auf dem sächsischen Wohnungsmarkt erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Diskriminierungen bei der Wohnungssuche gehören zu Alltagserfahrungen von Migrantinnen und Migranten in Sachsen. Vor allem, wenn der Name nicht deutsch klingt oder die Hautfarbe nicht weiß ist, wird es weit aus schwieriger, einen Mietvertrag abzuschließen. Davon berichteten mir Geflüchtete und ehrenamtlich Tätige, die geflüchtete Menschen bei der Wohnungssuche unterstützen, mehrfach. Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Crimmitschau haben sogar offiziell beschlossen, keine Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten.“

„Da derart rassistisches Agieren offenbar in Sachsen als legitime Praxis gilt, fragte ich bei der Staatsregierung nach, welche Kenntnisse sie über Diskriminierungen von Migrantinnen und Migranten auf dem Wohnungsmarkt hat (Drs 6/7884). Die Antworten von Innenminister Markus Ulbig, CDU waren wie erwartet und dennoch enttäuschend“, resümiert die Abgeordnete.

„Der Innenminister handelt wieder einmal gemäß dem Motto >>Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß<<. Von Diskriminierungen von Migrantinnen und Migranten auf dem Wohnungsmarkt hat er >>keine originäre Kenntnis<<. Spätestens mit Veröffentlichung der Testing-Ergebnisse am heutigen Tage kann er sein Nichthandeln nicht länger mit Nichtwissen rechtfertigen. Ich erwarte von Ulbig, dass er Diskriminierungen auf dem sächsischen Wohnungsmarkt öffentlich ächtet und diesen aktiv entgegenwirkt. Die generelle Ablehnung von Geflüchteten oder von Menschen mit Migrationshintergrund ist zudem nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unzulässig. Auch das dürfte dem Minister nicht neu sein.“

„Der Innenminister darf nicht länger ignorieren, dass anerkannte Asylsuchende in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften verharren, obwohl sie dazu rechtlich gar nicht mehr verpflichtet sind, nur weil es ihnen nicht gelingt, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu mieten. So wird Integration verhindert.“

Hintergrund:
» Kleine Anfrage ‚Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten auf dem sächsischen Wohnungsmarkt‘ (Drs 6/7884) 
» ‚Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligungen‘ 
» Studie des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) ‚Welchen Zugang haben Geflüchtete zum Wohnungsmarkt?‘
» Die Freie Presse berichtete am 19.01.2017 unter dem Titel „Ja zu Balkonen und Aufzügen, Nein zu Flüchtlingen“, dass Aufsichtsrat und Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Crimmitschau gemeinsam festgelegt haben, vorerst keine Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten. Mitglieder hätten schriftlich und persönlich ihre Bedenken gegen die Vermietung an Flüchtlinge geäußert