Datum: 27. Oktober 2017

Emotionale Diskussion im heutigen Umweltausschuss zu Gesetzentwurf von LINKEN und GRÜNEN

(2017-251) Im Umweltausschuss des Landtages fand heute eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN „Gesetz zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen“ statt.

Dazu erklärt Kathrin Kagelmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für ländliche Räume:
„Es ist die Aufgabe der Opposition, auf drohende Probleme hinzuweisen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst ist ein Wirtschaftsbetrieb, kein Landschaftspflege- oder Naturschutzverein. In Deutschland gibt es verschiedene Modelle der Schutzgebietsverwaltung – dennoch ist der sächsische Ansatz, den Staatsbetrieb als Amt für Großschutzgebiete zu führen speziell.

Die Sachverständigen aus Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern stellten dar, dass die Verwaltung der Nationalparke dort vor Jahren ausschließlich auf die Naturschutzverwaltungen übertragen wurde. Die Betreuung der nationalen Naturlandschaften, also der Großschutzgebiete, ist eine herausgehobene Aufgabe. Reibungsverluste zwischen Forst und Naturschutz konnten so ausgeschlossen und Konflikte zugunsten des Naturschutzes entschieden werden.“

Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt:
„Die in Sachsen praktizierte Anbindung an eine unterstellte Behörde, die Forstwirtschaftsbetrieb ist, bleibt unbefriedigend. Fortschritte im Naturschutz sind mühsam und gehen aus unserer Sicht nicht im erforderlichen Umfang voran. Eine Aufgabenübertragung an eine Naturschutzbehörde, oder – noch besser – direkt an das Ministerium, wie in Mecklenburg-Vorpommern, bringt eine andere Akzentuierung in die Bewirtschaftung. Die bisherigen Beschäftigten sollten in die neue Behörde übernommen werden.

Unser Vorschlag zur Änderung der Zuständigkeiten erzeugte heute eine emotionale Diskussion. Das verdeutlicht die Brisanz des Themas. Auch wenn CDU/SPD unseren Gesetzentwurf ablehnen werden, sollte spätestens im nächsten Koalitionsvertrag die Umstrukturierung vorangebracht werden. Schon jetzt wird durch unseren Vorstoß ein verstärktes Augenmerk auf das Tun von Sachsenforst in den Großschutzgebieten gelegt. Auch das ist ein Erfolg.“

Weitere Informationen:

» Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag „Gesetz zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen (Drs 6/9993)