Datum: 22. März 2017

Indizierung rechtsextremer Musik: Sächsische Jugendämter tatenlos? Im Jahr 2016 wurde kein Antrag gestellt

(2017-76) Die Bereitschaft sächsischer Jugendämter, Anträge an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Einleitung eines Indizierungsverfahrens zu übersenden, war in den vergangenen Jahren äußerst gering. Das belegen die Antworten von Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) auf zwei Kleine Anfragen unserer bildungspolitischen Sprecherin Petra Zais.
"Während von den sächsischen Polizeibehörden im Jahr 2013 immerhin drei, im Jahr 2014 23, 2015 elf und 2016 21 Anregungen an die Bundesprüfstelle übersandt wurden, blieben die Landesjugendbehörden und die sächsischen Jugendämter nahezu tatenlos. 2016 wurde kein Antrag gestellt. Von den in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt gestellten vier Anträgen berührte keiner den Phänomenbereich ‚Rechtsextremismus‘."
"Dass außerhalb der polizeilichen Behörden keine Anträge zur Indizierung rechtsextremer Medien aus Sachsen kommen, lässt auf eine nachlassende Sensibilisierung der Jugendämter gegenüber rechtsextremen Einflüssen schließen", befürchtet Zais. "Nach wie vor gehört ‚rechtsextreme Musik‘ zu den wichtigsten Einflussfaktoren bei der Herausbildung rechter Einstellungen bei Jugendlichen. Eine Unterschätzung könnte fatale Folgen haben."
"Insgesamt könnte auch die Zahl der von Polizeibehörden gestellten Anregungen auf Indizierungen weiter steigen. Das erhöht den Verfolgungsdruck und zeigt, dass sich rechtsextreme Musikmachende nicht in Ruhe wiegen können."
Dass die Anzahl an Anträgen bzw. Anregungen und die Anzahl an Konzerten im direkten Verhältnis stehen, zeigt nach Meinung der Abgeordneten ein Blick nach Brandenburg.
"Ein problemorientierter Umgang in den Behörden bewirkt eine deutliche Eindämmung des Problems. Dies zeigt die Praxis in Brandenburg. Seit Jahren ist man dort Spitzenreiter, was Anregungen und Anträge an die Bundesprüfstelle anbelangt. In der Konsequenz finden nahezu kaum noch extrem rechte Konzerte in Brandenburg statt. Sachsen hingegen genießt in der rechten Szene weiterhin europaweit den Ruf, ein Paradies für Konzerte und rechte Erlebniskultur zu sein."
» Antwort von Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) auf die Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Anträge/Anregungen 2016 an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Einleitung von Indizierungsverfahren‘ (Drs 6/7885)
» Antwort von Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) auf die Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Anträge/Anregungen an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Einleitung von Indizierungsverfahren‘ (Drs 6/4263)
» Artikel aus der Berliner Zeitung (03.01.17)
» blick nach rechts‘ zur Praxis in Brandenburg (05.01.17)

Hintergrund:
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird in der Regel auf Antrag hin tätig. Antragsberechtigt gemäß Paragraf 21, Absatz 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) sind im Freistaat Sachsen dabei die obersten Landesjugendbehörden, das Landesjugendamt und die örtlichen Jugendämter.
Weiterhin können gemäß Paragraf 21, Absatz 4 JuSchG freie Träger, aber auch weitere Behörden, wie bspw. die Landespolizeibehörden Anregungen tätigen.
In Sachsen sind der Staatsregierung in 2016 über 20 rechtsextreme Konzerte und Liederabende bekannt geworden. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, da Neonazis ihre Konzerte häufig als private Partys oder Geburtstagsfeiern tarnen. Hinzu kommt, dass Neonazis in Sachsen auf eine Vielzahl von Immobilien zurückgreifen können. Ein alter Gasthof in Torgau dient bspw. bereits seit mindestens 2008 als rechte Eventlocation. In 2016 fanden hier mehrere große Neonazikonzerte mit jeweils mindestens 200 Teilnehmenden statt.