Datum: 07. Dezember 2017

Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofs: Sachsens Landkreise, Städte und Gemeinden brauchen Unterstützung

(2017-292) Zur Vorstellung des ‚Jahresberichts 2017 − Band II Kommunalfinanzen‘ durch den sächsischen Rechnungshofpräsidenten erklärt Franziska Schubert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion:
„Auch dieser Jahresbericht benennt akute, aber auch schon lange bekannte Handlungsfelder. Hinzu kommt, Sachsens Kommunen entwickeln sich langsamer als der bundesweite Durchschnitt und auch langsamer als die Kommunen der ostdeutschen Flächenländer.“

„Die kommunalen Investitionen hinken trotz des Investitionsprogrammes ‚Brücken in die Zukunft‘ mehrere Jahre hinter dem bundesweitem Durchschnitt her“, erklärt Franziska Schubert. Sächsischen Kommunen stehen über das Programm für 2016 bis 2020 insgesamt 800 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Teil des Geldes kommt vom Bund.
„Bis 30. Juni 2017 wurden lediglich 6,5 Millionen Euro an sächsische Kommunen ausgezahlt. Sie haben kaum eine Chance, das Geld fristgerecht auszugeben, wenn es bei der jetzigen Umsetzungsfrist bleibt. Zahlreiche gesetzliche Vorgaben, Ausschreibungsverfahren und Bauplanungen sind zu beachten. Gleichzeitig sollen die Städte und Gemeinden die Baumaßnahmen bis Ende 2018 abgerechnet haben. Das ist nicht machbar. Der Bund hat bereits im Sommer 2016 seinen Fehler korrigiert und die Umsetzungsfrist bis 31. Dezember 2020 verlängert. Die Staatsregierung hält hingegen am 31. Dezember 2018 fest. Damit wird den sächsischen Kommunen vom Land verwehrt, das Bundesgeld für notwendige Investitionen einzusetzen. Sachsen muss die Umsetzungsfristen an die kommunale Wirklichkeit anpassen“, fordert Schubert.

Die Sozialausgaben sind auch 2016 angewachsen, vor allem in den Bereichen Jugend- und Sozialhilfe. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht benannt, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand dringend berücksichtigt werden muss.
„Wir GRÜNEN haben bereits im Juni 2016 gefordert, die Situation zu analysieren und einen entsprechenden Ausgleich für die Kommunen zu schaffen. Die veränderte Gesetzgebung im Sozialbereich, die vor allem mit einem Mehr an Aufgaben für die Kommunen einhergeht, muss organisatorisch und personell umsetzbar sein. Es handelt sich um einen zusätzlichen Aufwand. Ich möchte meine Forderung erneuern, im künftigen Finanzausgleichsgesetz einen Soziallastenansatz zu schaffen, damit dieser strukturelle Ausgabenbereich auf kommunaler Seite ordentlich aufgefangen werden kann.“

Hintergrund:

Umsetzungsfristen des kommunalen Investitionspakets ‚Brücken in die Zukunft‘:
Aktuelle Medieninformationen der Staatsregierung zu Baumaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogrammes ‚Brücken in die Zukunft‘ erfolgen immer dann, wenn ein Zuwendungsbescheid an die entsprechende Kommune erteilt wurde. Erst mit diesem Bescheid darf die Kommune ihre beantragte Maßnahme beginnen. Das beinhaltet u.a. Ausschreibungen, Auftragserteilung, Umsetzung, Abrechnung etc..

Damit der Freistaat die Förderung beim Bund abrufen kann, müssen Baumaßnahmen erfolgt sein, die die Kommunen gegenüber dem Freistaat abrechnen können. Das geht nur, wenn die Bauaufträge erteilt und Projekte tatsächlich umgesetzt sind. Der Freistaat hat bis jetzt nur einen geringen Anteil abgerufen. Grund hierfür ist, dass kaum eine Kommune mit ihren Bauprojekten soweit ist, dass sie diese gegenüber der Staatsregierung abrechnen kann. Und damit kann der Freistaat die Kosten auch nicht gegenüber dem Bund abrechnen. Die Kommunen werden sich zu der Problematik nicht öffentlich melden, da sie laut Zuwendungsbescheid verpflichtet sind, ihre Bauprojekte fristgemäß umzusetzen. Unter anderem sorgen jedoch volle Auftragsbücher in der Baubranche dafür, dass Projekte nicht ad hoc umgesetzt werden können.

Diese Problematik ist deutschlandweit bekannt und wurde vom Bund bereits durch die Verlängerung der Umsetzungsfrist bis Ende 2020 berücksichtigt.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat sich nach eigner Auskunft gegenüber der Staatsregierung und den Koalitionsfraktionen dafür eingesetzt, dass diese Fristverlängerung über das Haushaltsbegleitgesetz 2017/2018 zeitnah erfolgt. Die Staatsregierung lehnt dies zurzeit allerdings ab.

Weitere Informationen:

» Antwort des Landwirtschaftsministers Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (GRÜNE) ‚Förderzeiträume und Umsetzungsfristen beim Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz (SächslnvStärkG)‘

» Geschäftsbericht des Sächsischen Städte- und Gemeindetags 2015/2016, vgl. S. 72