Datum: 11. April 2017

Licht und Schatten bei Förderrichtlinie Familienwohnen

(2017-98) Zur heute in der Aktuellen Debatte im Landtag diskutierten neuen Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen) erklärt Wolfram Günther, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Positiv an der neuen Richtlinie Familienwohnen sehe ich die Beschränkung auf Einkommensgrenzen. So kommen v.a. Menschen mit unteren Familieneinkommen in den Genuss der Förderung. Städtebaulich hat Innenminister Markus Ulbig (CDU) mit dieser Förderung Lehren aus der Vergangenheit gezogen. Neubauten in kleineren Gemeinden dürfen nur gefördert werden, wenn mit ihnen städtebauliche Lücken geschlossen werden oder Brachfläche beseitigt werden. Und wenn dies aus städtebaulichen Gründen sinnvoll und geboten ist. Das ist ein sinnvoller Beitrag gegen das wilde unkontrollierte Bauen auf der GRÜNEN Wiese und für das Prinzip der Innenentwicklung. Sehr gut Herr Ulbig!

Allerdings haben wir GRÜNEN auch Kritikpunkte an ihrer Förderung:
"In den Genuss der Förderung sollen nur Familien kommen. Was fehlt ist die Förderoption für Menschen, die gemeinschaftlich wohnen wollen. Warum fördert das Innenministerium nicht den Immobilienerwerb durch Einhausgenossenschaften? Es wird höchste Zeit, dass CDU und SPD auch neue Wohnformen anerkennen. Es reicht nicht, nur auf eine steigende Wohneigentumsquote zu setzen. Auch Einhausgenossenschaften oder Modelle nach dem Prinzip des Mietshäusersyndikats sind unterstützenswert. Denn auch diese schaffen Wohnungssicherheit, stellen den Gemeinschaftsgedanken aber deutlich mehr in den Mittelpunkt. Solche Konstruktionen verhindern auch teuren Weiterverkaufsoptionen nach 25 Jahren. Gerade Wohnprojekte wie Einhausgenossenschaften können in schwierigen Innenstadtlagen, einen positiven Akzent setzen und auf die Nachbarschaft ausstrahlen. Hier fehlt es mir an Fantasie beim sächsischen Innenminister."

"Wenn der Koalition das Thema generationengerechtes übergreifendes Wohnen wirklich wichtig gewesen wäre, hätten CDU und SPD unserem GRÜNEN Antrag 6/5045 ‚Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen in jedem Alter − Programm zur Förderung generationengerechter barrierefreier Quartiere in Sachsen schaffen‘ im November 2016 zustimmen können. Das war aber leider nicht der Fall."

"In unserem Antrag wurde die Staatsregierung aufgefordert, die Entwicklung generationsübergreifender und barrierearmer Quartiere zu fördern. Dabei müssen Wohnraum und Wohnumfeld zusammen gedacht werden und auch die Nachbarschaft und Beteiligung in den Blick genommen werden. Nur so ist ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung – auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf und im Alter – möglich. Es ist für viele Städte und Gemeinden schwer, im Förderdschungel aus Bund-Länder-Programmen, Modellprojekten und Fördertöpfen vom Land durchzusehen. Einige Förderprogramme, die zur Quartiersentwicklung gut geeignet sind, können nicht parallel beantragt werden. Andere Förderprogramme können nur von größeren Städten oder nur für den Innenstadtbereich in Anspruch genommen werden. Wieder andere Förderprogramme laufen trotz großer Nachfrage demnächst aus. Ja, es gibt bereits einige Fördermöglichkeiten für Quartiersentwicklung. Was fehlt ist eine Handlungsstrategie, die Maßnahmen bündelt und Finanzierungslücken ausgleicht. Notwendig ist ein aufeinander abgestimmtes Förderpaket für passgenaue Quartiersentwicklung in Städten und ländlichen Regionen."

"Das Land Nordrhein-Westfalen berät zum Beispiel Kommunen vor Ort. Dazu hat es ein „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ eingerichtet. Die CDU/SPD-Koalition sollte Kommunen in ähnlicher Weise bei der Quartiersentwicklung unterstützen."

» GRÜNER Antrag ‚Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen in jedem Alter – Programm zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen schaffen‘ (Drs 6/5045)