Datum: 02. März 2017

Wartefrist muss nicht zweimal durchlaufen werden: Wir begrüßen Gerichtsentscheidung zu Schulen in freier Trägerschaft

(2017-60) Zur Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Neuregelung des Anspruchs der Evangelischen Schule Coswig auf staatliche Finanzhilfe erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Wir begrüßen die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Wir GRÜNE haben schon im Jahr 2015 einen Änderungsantrag zur Wartefrist bei der Neufassung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft eingebracht, den die Regierungsfraktionen aber abgelehnt haben. Wie erwarten, dass jetzt allen Schulen, denen aufgrund der bisherigen Regelung die Finanzhilfen vorenthalten wurden, diese zügig nachgezahlt werden."

"Wieder schreiben Gerichte den Schulpolitikern der Regierungskoalition ein ‚Nicht bestanden!‘ in ihr Aufgabenheft. In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Evangelischen Schulverein Coswig ging es um die Frage, ob ein Schulträger bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule die gesetzliche Wartefrist auf Finanzhilfe des Freistaats Sachsen zweimal durchlaufen muss – sowohl einmal für die Grundschule als auch einmal für die Mittelschule. Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts beginnt die gesetzliche Wartefrist in diesem Fall nicht neu – es ist ausreichend, wenn die Schule die Wartefrist einmal durchläuft."

Hintergrund:
Nach dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft erhalten Ersatzschulen nach Ablauf einer Wartefrist staatliche Zuschüsse. Der Evangelische Schulverein Coswig eröffnete im Schuljahr 2007/2008 eine Grundschule und im Schuljahr 2011/2012 eine Mittelschule. Auf der Grundlage eines im August 2011 vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht geschlossenen Vergleichs genehmigte die Sächsische Bildungsagentur den Zusammenschluss beider Schulen zu einer einheitlichen Ersatzschule. Den Antrag des Evangelischen Schulvereins auf Zahlung staatlicher Finanzhilfe im Schuljahr 2011/2012 auch für die Schüler der Klassenstufe 5 lehnte die Bildungsagentur allerdings mit der Begründung, dass die Wartefrist für den Mittelschulteil noch nicht erfüllt sei, ab.