Datum: 01. Dezember 2017

Weiterbildung und lebenslanges Lernen müssen gefördert werden

(2017-285) Mit dem heute in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport diskutierten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen im Freistaat Sachsen“ wird die notwendige Debatte zum Thema weitergeführt. Die Förderung der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens sind mit Blick auf die vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen unerlässlich.

Dazu erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Eine Erhöhung der Mittel für die Förderung der Weiterbildung, wie im Gesetzentwurf der LINKEN vorgeschlagen sowie deren dynamische Anpassung dient der Planungssicherheit und ermöglichen eine inhaltliche Weiterentwicklung, insbesondere der Volkshochschulen. Wir begrüßen die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Öffnung der Volkshochschulen für den zweiten Bildungsweg. Allerdings müssten dafür auch zusätzliche Finanzmittel bereit gestellt werden.“

„Der Gesetzentwurf ermöglicht in der derzeitigen Form gleichzeitig aber auch eine Absenkung der Mindeststandards beim Personal und eine Förderung von gewinnorientierten Einrichtungen sowie exklusiver Zielgruppen. Dies lehnen wir ab, weil es der Gemeinwesenorientierung der Volkshochschulen widerspricht.“

„Mit dem GRÜNEN Gesetzentwurf „Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen“ haben wir eine eigene gesetzliche Grundlage zur Bildungsfreistellung vorgelegt, die im Januar 2018 im Ausschuss zur Anhörung kommt. Ein Gesetz zur Bildungsfreistellung unterstützt das lebenslange Lernen und stärkt die Weiterbildungsmotivation der Mitarbeiter. Dies ist auch für Arbeitgeber ein unverzichtbarer Wert.“

Weitere Informationen:
» GRÜNER Gesetzentwurf „Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz – SächsBFG)“ (Drs. 6/10397)