Datum: 15. Januar 2018

Anhörung zum Kulturraumgesetz: Zur Weiterentwicklung des Gesetzes wird externer Sachverstand von Nöten sein

(2017-09) Zur heutigen Experten-Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen CDU und SPD (Drs 6/11267) und DIE LINKE (Drs 6/11224) zur Novellierung des Kulturraumgesetzes im Kulturausschuss des Sächsischen Landtags erklärt Wolfram Günther, stellv. Ausschussmitglied für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Sachverständigen waren sich in der heutigen Anhörung darüber einig, dass die Erfolgsgeschichte des Sächsischen Kulturraumgesetzes nur fortzuschreiben ist, wenn es zu einem deutlichen Mittelaufwuchs kommt. Es herrschte eine breite Einigkeit unter den Sachverständigen, dass die Dynamisierung der Mittel dazu der geeignete Weg wäre. Die Stadt Leipzig zeigt bei ihren Kultureinrichtungen, dass dies auch praktisch möglich ist. Nur diese spürbare Steigerung der Kulturausgaben eröffnet den notwendigen Spielraum, mit der künftigen Kostenentwicklung bei Theatern, Museen, Bibliotheken und in der Soziokultur umzugehen.“

„Ein regelmäßiger Austausch der Kulturbeiräte ist ein wichtiges Ziel, um die Durchlässigkeit der Gremien zu erhöhen. Die vorgelegten Modelle dazu überzeugen noch nicht.“

„Zur Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes reichen regelmäßige Berichte des Kultursenats − so sinnvoll sie sind − nicht aus. Es wird externer Sachverstand von Nöten sein, um das Kulturraumgesetz so weiterzuentwickeln, damit es den Aufgaben der Zukunft gerecht werden kann.  Bisher fehlt dazu eine belastbare Datengrundlage zur Entwicklung der Angebote, des Förderbedarfs und der Unterstützung neu entstehender bürgerschaftlicher Initiativen.“

„Der halbherzige Versuch einer Novellierung des Kulturraumgesetzes durch CDU und SPD schreibt im Wesentlichen nur den Ist-Zustand fort.“ Die GRÜNE-Landtagsfraktion wird darum Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen einbringen, die sich auf die Aussagen der Sachverständigen stützen sowie an unseren bereits im Jahr 2015 vorgelegten Eckpunkte für eine Novellierung des Kulturraumgesetzes orientieren.

„Wir wollen die Kulturräume in die Lage versetzen, sowohl ihre vielfältigen Angebote zu erhalten als auch bürgerschaftliche Initiativen und das Erproben neuer Konzepte, die Beteiligung, Vernetzung und Beratung von kulturell Engagierten zu unterstützen.“

Weitere Informationen:

» GRÜNER Änderungsantrag zu ‚Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes‘

» Gesetzentwurf der CDU- und der SPD-Fraktion ‚Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes‘ (Drs 6/11267) vom 14.11.2017

» Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag (2015) ‚Kulturraumgesetz weiterentwickeln – Kulturelle Infrastruktur und Erneuerung stärken‘