Datum: 19. November 2018

Ausgleich der Folgen der Lehrerverbeamtung für Schulen in freier Trägerschaft – GRÜNER Antrag stößt auf Zustimmung der Sachverständigen

Zais: Die Anhörung unterstreicht unsere Forderung, dass die Zuschüsse zu den Personalkosten erhöht werden müssen. Freie Schulen dürfen im Wettbewerb um Lehrkräfte nicht systematisch benachteiligt werden.

(2018-321) Dresden. Am Freitagnachmittag (16. November) fand im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags eine Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 statt. Darin ist u.a. eine Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat dazu einen Änderungsantrag vorgelegt. Darin fordert die Fraktion die Streichung des sogenannten Absenkungsfaktors bei der Berechnung der Personalkosten und eine bessere Finanzierung der berufsbildenden Förderschulen in freier Trägerschaft.

„Die Schulen in freier Trägerschaft sind in gleichem Maße wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft vom Lehrermangel betroffen“, erklärt die Landtagsabgeordnete Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion. „Es war absehbar, dass allein das Signal, dass der Freistaat ab Januar 2019 verbeamtet, die Einstellungsverfahren bei den freien Schulen in erheblichem Umfang erschweren und eine Abwanderung in die öffentlichen Schulen in Gang setzen würde.“

„Die Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen mussten schon bisher Gehaltseinbußen von zehn und mehr Prozent hinnehmen. Wir fordern: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Der sogenannte Absenkungsfaktor bei der Berechnung der Personalkosten an freien Schulen muss gestrichen werden.“

Dr. Siegfried Kost, stellvertretender Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen (LAGSFS), erläuterte die Folgen der Verbeamtung für Schulen in freier Trägerschaft:

„Wenn der Faktor 0,9 beibehalten wird, nimmt der Freistaat in Kauf, dass der Träger die Lehrer schlechter bezahlt. Wenn das aber nicht mehr möglich ist, nimmt er in Kauf, dass die Eltern an der Finanzierung des Grundbedarfs der Schulen beteiligt werden und damit Artikel 102, Absatz 4 der Verfassung [Sonderungsverbot] nicht mehr erfüllt wird, also wieder ein Verfassungsbruch vorliegt.“

„Wir fordern zudem eine bessere Finanzierung der berufsbildenden Förderschulen“, führt die Landtagsabgeordnete weiter aus. „Gut die Hälfte der Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Förderschulen besucht eine Schule in freier Trägerschaft. Für die berufsbildenden Förderschulen in den Förderschwerpunkten Hören bzw. Sehen gibt es überhaupt keine Entsprechung in Form staatlicher Einrichtungen. Wir fordern, durch die Festsetzung eines sogenannten bedarfserhöhenden Faktors auf 1,5 dem erhöhten Finanzbedarf der berufsbildenden Förderschulen in freier Trägerschaft Rechnung zu tragen und die berufsschulische Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf abzusichern.“

Dr. Siegfried Kost dazu: „Die Frage ist: Warum wird im berufsbildenden Bereich von dem bewährten Prinzip, dass die Ressourcen dem Schüler folgen, abgewichen? Warum werden nicht auch im berufsbildenden Bereich die erhöhten Zuschüsse für den entsprechenden Förderbedarf, wie sie für die einzelnen Förderbedarfe festgelegt werden, gezahlt? Im allgemeinbildenden Bereich wird diese Finanzierung für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bereits angewendet.“

Petra Zais resümiert: „Die Anhörung unterstreicht unsere Forderung, dass die Zuschüsse zu den Personalkosten erhöht werden müssen. Freie Schulen dürfen im Wettbewerb um Lehrkräfte nicht systematisch benachteiligt werden.“

„Schulen in freier Trägerschaft sind ein fester, integraler Bestandteil des sächsischen Schulsystems. Sie dürfen nicht in die Rolle der Bittsteller gedrängt werden, die vermeintlich die Interessen weniger vertreten. Freie Schulen nehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahr – von echter Gleichberechtigung gegenüber Schulen in öffentlicher Trägerschaft fehlt aber nach wie vor jede Spur.“

Weitere Informationen:

» GRÜNE Auswertung der Großen Anfrage „Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen – Stand und Perspektiven nach der Gesetzesnovelle 2015“ (Drs 6/12940)

» Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs 6/12940)