Datum: 30. August 2018

GRÜNE bringen Vergabegesetzentwurf in den Landtag ein

(2018-224) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf über die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sächsischen Landtag eingebracht. Er soll am nächsten Donnerstag den 06. September, in der Plenarsitzung vorgestellt werden (TOP 5).

„Ein neues Vergabegesetz ist notwendig, um endlich auch Umwelt- und Sozialstandards im öffentlichen Beschaffungswesen berücksichtigen zu können“, erklärt Dr. Gerd Lippold, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion.
„Die öffentliche Hand als Auftraggeber hat nicht nur eine Vielzahl von Interessen des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge zu verfolgen. Der öffentliche Sektor als umsatzstarker Einkäufer hat auch ganz erhebliche Möglichkeiten mit seinem Einkaufsverhalten diesen Interessen Gewicht zu verleihen.“

„Die Preiswahrheit sieht oft ganz anders aus, wenn bei einem Produkt oder einer Dienstleistung neben dem Beschaffungspreis auch externe Kosten wie etwa Umweltschäden, Ressourcenverschwendung oder zusätzlicher Anstrengungen für funktionierende soziale Sicherungssysteme berücksichtigt werden. Als Gesellschaft können wir es uns nicht weiter leisten, gegenüber einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung weitgehend blind zu bleiben. Das kommt uns selbst und unseren Kindern am Ende viel zu teuer“, erläutert der Abgeordnete.
„Gerade Steuergeld muss verantwortungsbewusst dafür eingesetzt werden, dass unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Erde hinterlassen wird.“

Der Gesetzentwurf regelt, dass Ausschreibungen künftig Anforderungen enthalten müssen, die bestmögliche Umweltverträglichkeit, geringe Treibhausgasemissionen und einen guten Standard bei der Energieeffizienz über den Lebenszyklus der beschafften Produkte sicherstellen.

„Rohstoffschonenden oder abfallarmen Produkten, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen, soll künftig der Vorrang gegeben werden. Zusammen mit der gesetzliche Verankerung von Sozialstandards ist ein Gesetzentwurf entstanden, der die Vergabepolitik zu einem modernen Steuerungselement der öffentlich Hand machen kann“, bekräftigt Lippold.
„Wir bringen mit unserem Gesetzentwurf auch Innovationskriterien in die Debatte, nach denen Beschaffungsentscheidungen gefällt werden. Das könnte jungen Unternehmen, die zwar nicht das billigste, dafür aber das zukunftsweisendste Produkt entwickelt haben, zu ersten Pilotkunden im öffentlichen Sektor und damit zum Durchbruch am Markt verhelfen.“

Weitere Informationen:

» GRÜNER Gesetzentwurf ‚ Gesetz über die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergG)‘ (Drs 6/14410)