Datum: 27. November 2018

GRÜNE fordern Härtefallbudget für den Petitionsausschuss

(2018-328) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in den Haushaltsverhandlungen einen Antrag für ein Härtefallbudget eingebracht, über das der Petitionsausschuss des Landtags zukünftig verfügen können soll.

Das Budget sollte dazu dienen, dass der Ausschuss künftig über finanzielle Hilfen für in Not geratene Petentinnen und Petenten entscheiden kann. Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Rheinland-Pfalz haben bereits solche Budgets und arbeiten erfolgreich damit.

Franziska Schubert, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion erläutert: „Wie kaum ein anderer Ausschuss ist der Petitionsausschuss mit den ganz konkreten Problem- und Lebenslagen der Menschen befasst. Manchmal erreichen uns Petitionen von Menschen, die unverschuldet in existenzgefährdende finanzielle Nöte geraten sind und sich damit an den Petitionsausschuss wenden. Bisher ist es so, dass der Petitionsausschuss in solchen Fällen trotz vollem Verständnis für die Notlage wenig ausrichten kann. Das wollen wir GRÜNE mit einem Härtefallbudget ändern.“

„Wir haben zunächst mit 20.000 Euro pro Jahr geplant. Das ist eine verhältnismäßig geringe Summe, aber es sind es oft nur kleine Beträge, die für eine Petentin oder einen Petenten den Unterschied ausmachen. Andere Länder, wie zum Beispiel Thüringen, haben mit diesem Instrument seit Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht.“

„Das Härtefallbudget sollte dem Petitionsausschuss ab dem kommenden Jahr zur Verfügung stehen. Wir schlagen vor, dass sich der Ausschuss dann auf die konkreten Vergabekriterien einigt. Das Verfahren sollte möglichst unbürokratisch funktionieren“, erklärt die Abgeordnete.

„Umso bedauerlicher ist es, dass der Haushalts- und Finanzausschuss diesem Antrag bisher nicht gefolgt ist. Bei dem insgesamt großen Haushaltsvolumen wäre dieses kleine Budget drin gewesen – es hätte konkret geholfen. Dass sich die CDU und SPD nicht auf einen solchen neuen Weg begeben wollen, ist unverständlich.“