Datum: 21. September 2018

GRÜNE fordern wegen der Wetterextreme einen Wandel in der Landnutzung

(2018-248) Nach der heutigen öffentlichen Anhörung im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtags zum Thema ‚Dürrefolgen in Sachsen‘ erklärt Wolfram Günther, agrarpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„In der aktuellen Ausnahme-Dürresituation, einer Vegetationsperiode regional nahezu ohne Niederschläge, sind Hilfen für betroffene Landnutzer, wie Landwirtschaftsbetriebe oder Forstbetriebe dringend notwendig. Zugleich müssen falsche Anreize einer Risikoverlagerung auf die Gesellschaft vermieden werden, die in der Zukunft einer aktiven Risikovorsorge der Betriebe entgegenstehen könnten.“

„Vielmehr sollte die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt werden. Sie sollen sowohl bei Ertragsausfällen nach Extremwetterperioden als auch gegenüber Preisschwankungen am Weltmarkt, unabhängiger werden.“

Der Sachverständige der GRÜNEN-Fraktion, Kai Pönitz, Fachlehrer für Landwirtschaft, aktiver Naturschützer sowie Bio-Landwirt (im Nebenerwerb) und Weidetierhalter, unterstrich in der Anhörung die Dramatik der aktuellen Dürresituation. In den letzten 19 Jahren gab es in Sachsen drei Hochwasser in den Jahren 2002, 2006 und 2013 sowie zwei Dürrejahre in den Jahren 2003 und 2018. Er konstatiert, dass besonders Landnutzer eine besondere Verantwortung sowohl beim Hochwasserschutz als auch bei Maßnahmen gegen Dürrejahre haben.

„Es zeigt sich immer wieder, dass der von uns GRÜNEN favorisierte ökologische Landbau über viele Jahre schon eine klima- und bodenschonende Landwirtschaft ermöglicht. Betriebe mit vielfältigen Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau, Heckenpflanzung und dem vorhandenem Grünland angepasste Tierbestände sind gegen Extremwetterereignisse zukünftig besser gerüstet“, erläutert Fraktionsvorsitzender Günther.

„Die EU-Flächenprämien sollten auch unter der Bedrohung des Klimawandels für die Landwirtschaft unbedingt an ökologische Auflagen geknüpft werden. Die Mittel müssen die breitere Aufstellung der Betriebe unterstützen und die Rahmenbedingungen der Landnutzung dem Erhalt der Biodiversität dienen.“