Datum: 02. Februar 2018

GRÜNER Antrag findet Mehrheit im Landtag – Seiteneinstieg wird künftig besser begleitet und qualifiziert

(2018-31) In der Sitzung des Sächsischen Landtags wurde am Donnerstagabend der Antrag ‚Qualität des LehrerInnenberufs sichern – Erfolg des Seiteneinstiegs nicht dem Zufall überlassen‘ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einem Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD mit großer Mehrheit angenommen. Dabei fand er in der Schlussabstimmung auch die Zustimmung der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD.

„Ich freue mich, dass es gelungen ist, CDU und SPD mit unserem Anliegen zu überzeugen. Die Intention unseres Antrags ist klar: Für einen erfolgreichen Seiteneinstieg braucht es eine gute Vorbereitung und Qualifizierung sowie Beratung und Betreuung durch Mentorinnen und Mentoren. Der Einstieg in den anspruchsvollen LehrerInnenberuf kann nur mit dem entsprechenden Rüstzeug gelingen“, erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

„Ich begrüße auch den von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag, der unseren Antrag sinnvoll ergänzt und erweitert, insbesondere in Bezug auf die notwendige Zusammenarbeit mit den lehrerbildenden Hochschulen.“

„Die inhaltlichen Änderungen kann ich gut mittragen, auch wenn ich einzelne Streichungen nicht verstehe. So hatten wir die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe angeregt, die den Seiteneinstieg koordiniert. Diesen Passus hat die Koalition entfernt. Ich bin jedoch sicher, dass die Praxis zeigen wird, dass eine enge Zusammenarbeit gerade von Kultus- und Wissenschaftsministerium unausweichlich ist“, zeigt sich die Abgeordnete überzeugt.

„Die Änderung des Antragstitels ist parlamentarisch eher unüblich. Hier hätte ein einfaches Gespräch genügt, um mögliche Befindlichkeiten auszuräumen.“

Weitere Informationen:
» GRÜNER Antrag ‚Qualität des LehrerInnenberufs sichern – Erfolg des Seiteneinstiegs nicht dem Zufall überlassen‘ (Drs 6/11193)
» Änderungsantrag von CDU und SPD zum GRÜNEN-Antrag (Drs 6/12309)