Datum: 30. Oktober 2018

Sachsen braucht ein modernes Vergaberecht, dass soziale und ökologische Kriterien einbezieht

(2018-291) Heute wurden im Wirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtags  die Gesetzentwürfe von GRÜNEN und LINKEN für ein sächsisches Vergabegesetz öffentlich angehört. Dabei wurde deutlich, dass der Freistaat auch im innerdeutschen Vergleich weit hinterherhinkt.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag benannte Sachverständige Rechtsanwalt Jörn Schnutenhaus, von der auf Ausschreibungen spezialisierten Kanzlei Schnutenhaus & Kollegen, stellte fest, dass es endlich an der Zeit wäre, beim Vergaberecht nicht mehr die Schlachten der Vergangenheit zu schlagen, sondern zu zeitgemäßen Lösungen zu kommen. „Der Grüne Entwurf ist lediglich die Anpassung an Europarecht und die heutige Lebenswirklichkeit“, sagte der Sachverständige.

„Eine Modernisierung des Vergaberechts in Sachsen ist unumgänglich. Unser Gesetzentwurf macht dazu geeignete Vorschläge. Ich fordere die Koalition auf, sich damit konstruktiv auseinanderzusetzen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln“, fasst Dr. Gerd Lippold, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, die heutige Anhörung zusammen.

„Die Einbeziehung von ökologischen Kriterien wie dem Klimaschutz und dem Ressourcenverbrauch ist vielen Menschen wichtig. Der Staat kann und muss hier vorrangehen. Innovative Unternehmen haben dann auch wieder einen Anreiz, sich an Ausschreibungen zu beteiligen.“

„Der niedrigste Anschaffungspreis als alleiniges Kriterium bei der öffentlichen Auftragsvergabe hat ausgedient. Wir haben hier die niedrigste Tarifbindung bundesweit. Bisher gewinnt dann meist, wer niedrige Löhne zahlt und Umweltkosten auf die Allgemeinheit abwälzt. Das wollen wir beenden und endlich europäische Standards einführen“, fordert Lippold.

Weitere Informationen:
>> GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz über die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/14410)