Datum: 15. Mai 2018

Vor Wolfsabschuss muss selbst erweiterter Herdenschutz erfolglos geblieben sein

(2018-125) Heute fand im Umweltausschuss des Sächsischen Landtags eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Umgang mit dem Wolf statt.
Gegenstand waren ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Antrag der Fraktionen CDU und SPD.

Wie erwartet, wurde heute eine mitunter auch emotionale Debatte geführt. Die Meinungen über die Einschätzung der Populationsgröße gingen weit auseinander und auch die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes wurde unterschiedlich eingeschätzt. Einigkeit bestand darin, dass der Herdenschutz oberste Priorität besitzt und beständig Unterstützung erhalten muss.

„Die Weidetierhaltung ist eine wichtige Nutzungsart, die Tierwohl und Landschaftspflege vereint und unbedingt wirksam unterstützt werden muss“, bekräftigt Wolfram Günther, umwelt- und landwirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Der Schutz von Weidetieren ist völlig unabhängig von der Anzahl der Wölfe nötig, deshalb bietet der Abschuss einzelner Tiere keine vernünftige Alternative, die Weidetierhaltung zu unterstützen.“

„Bevor man erwägt, einen Wolf abzuschießen, muss selbst der erweiterte Herdenschutz (mit höheren Zäunen und dem Einsatz von Herdenschutzhunden) erfolglos geblieben sein. Das könnte gut anhand einer sächsischen Wolfsverordnung geregelt werden.“

„Für ein weitergehendes Management über den Schutz von Weidetieren hinaus, einschließlich des Abschusses von Wölfen, muss zuerst die Populationsstabilität festgestellt werden. Das kann am besten in Zusammenarbeit mit den Nachbarländern wie Polen und Tschechien durchgeführt werden, um die gesamte Populationsentwicklung zu erfassen“, fordert der Abgeordnete.

Der von der GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige, Herr Markus Bathen, NaBu Bundesverband, Projektbüro Wolf führte aus:
„Sachsen kann das erste Bundesland sein, das eine sachorientierte Verordnung mit Kriterien zur Tötung von Wölfen in begründeten Einzelfällen erarbeiten kann, die wirklich praxisbezogen ist und somit im konkreten Fall draußen auf der Weide verwendbar ist. Wir sprechen also über ein Fortschreiben des bisherigen hohen Niveaus im Wolfsmanagement. Sachsen hat dabei mit dem Institut LUPUS den direkt Zugriff auf die höchste Wolfsexpertise in Deutschland.“

Weitere Informationen:
» Antrag der GRÜNEN-Fraktion ‚Umgang mit dem Wolf endlich rechtssicher regeln – Wolfsverordnung erlassen‘ (Drs 6/12761)