Datum: 10. Oktober 2018

Wiedergutmachung von SED-Unrecht – GRÜNE fordern besseren Zugang zu Ausgleichsleistungen

(2018-270) Am 1. Februar 2018 forderte der Sächsische Landtag die Staatsregierung auf, sich im Bundesrat für die Entfristung der Entschädigungen für Opfer politischer Verfolgung des DDR-Unrechtsregimes und für einen leichteren Zugang zu diesen Leistungen einzusetzen.
Im Bundesrat gab es zunächst nur eine Mehrheit für die Entfristung. Die Länder Brandenburg, Berlin und Thüringen haben nun einen weiteren Anlauf genommen, Mehrheiten auch für eine Besserstellung der Opfer zu finden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat Ende August 2018 einen Antrag vorgelegt, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, sich im Bundesrat dieser weiteren Initiative der Bundesländer anzuschließen. Ziel der Initiative ist u.a. die Unterstützung von Personen, die bisher durch die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze nicht oder nur unzureichend rehabilitiert wurden.
Der Antrag wurde am 19.9. in der Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses behandelt, aber noch nicht abgestimmt.

„Unser Anliegen, Personen zu unterstützen, die bisher durch die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze nicht oder nur unzureichend rehabilitiert wurden, teilten die Koalitionsfraktionen“, erläutert Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.

„Die Bundesratsinitiative fordert zudem auch einen Inflationsausgleich der Leistungen. Vor dem Hintergrund, dass die Leistungsempfängerinnen und -empfänger Opfer der politischen Verfolgung in der SBZ/DDR sind, sollte eine Einigung unter den Ländern schnellstmöglich gefunden werden“, fordert Meier. „Eine finanzpolitische Diskussion auf dem Rücken der Opfer sollte zwingend vermieden werden.“

„Mit der Einigung aller ostdeutschen Bundesländer auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag ist eine erste wichtige Hürde genommen. Die Sächsische Staatsregierung muss nun weiter ihrer Verantwortung für die SED-Opfer nachkommen und im Bundesrat für Mehrheiten bei den übrigen Landesregierungen werben.“

„Die Unterstützungsleistungen müssen erweitert werden auf Personen, die bereits als Schülerin bzw. Schüler politisch verfolgt wurden und dadurch heute z.B. rentenrechtlich benachteiligt sind“, fordert die Abgeordnete. „Für Menschen mit komplexen Gesundheitsschäden infolge politischer Zersetzungsmaßnahmen ist der Nachweis dieses Zusammenhangs oft schwer zu führen. Die aktuelle Bundesratsinitiative sieht hier Erleichterungen bei der Beweisführung und Anerkennung dieser spezifischen Traumafolgenstörungen vor. So wird eine weitere Traumatisierung der Menschen durch komplizierte und ergebnislos Antrags- und Begutachtungsverfahren vermieden.“

Weitere Informationen:

>> Antrag der GRÜNEN-Fraktion(20.08.2018) ‚Soziale Lage anerkannter politisch Verfolgter verbessern – Bundesratsinitiative zur Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beitreten‘ (Drs 6/14431) mit Stellungnahme der Staatsregierung.
>> Bundesratsinitiative (316/18): ‚Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze‘
>> Änderung der Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen (Drs 18/1348) ‚Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze‘