Datum: 09. Oktober 2018

Wirtschaftsminister Dulig engagiert sich entgegen seiner Ankündigung nicht für neue Tempo-30-Zonen in Sachsens Kommunen

(2018-268) Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) engagiert sich entgegen seiner Ankündigung nicht für neue Tempo-30-Zonen vor sozialen Einrichtungen auf Durchgangsstraßen in Sachsens Kommunen.
Bis zum heutigen Tag gibt es weder eine Handreichung für die Einrichtung der Zonen, wie sie Wirtschaftsminister Dulig im August 2016 im Landtag angekündigte, noch ist eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat vorgesehen. Das geht aus der Antwort des Ministers auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) hervor.

„Der Wirtschaftsminister muss das Thema Verkehrssicherheit mit Nachdruck betreiben“, fordert Meier, die verkehrspolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Vor dem Hintergrund, dass fast drei Viertel der Unfälle innerorts geschehen und insbesondere Kinder, ältere und behinderte Menschen betroffen sind, muss endlich mehr für die Schwächsten im Straßenverkehr getan werden.“

„Flankierende bauliche Maßnahmen wie z.B. Einengung der Fahrbahn oder die Neugestaltung von Einmündungen und Kreuzungen müssen gefördert werden. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass der Freistaat nicht bereit ist, dafür gesonderte Mittel für die Kommunen bereit zu halten. Zudem muss die Staatsregierung für die Kommunen und Landkreise zügig eine Handreichung für die Umsetzung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen auf Durchgangsstraßen zur Verfügung stellen.“

„Was sind die Aussagen von Minister Dulig eigentlich wert?“, fragt die Abgeordnete. „Zwei Jahren immer noch nichts vorweisen zu können und sich lediglich auf die vom Bund erarbeitete allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zurückziehen, die lediglich die Rechtslage wieder gibt, ist ein Armutszeugnis.“

„Durch die Temporeduzierung innerhalb von Ortschaften könnten zahlreiche Unfälle verhindert oder in ihrer Schwere reduziert werden. Niedrigere Geschwindigkeiten verbessern die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern.“

Weitere Informationen:

>> Antwort von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) ‚Handreichung für die Behörden zur Anordnung von Tempo-30-Regelungen‘ (Drs 6/14446)

Hintergrund:
Auf Antrag der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutierte der Sächsische Landtag im August 2016 im Plenum über die Unterstützung sächsischer Kommunen zur Anordnung von Tempo 30. Zudem forderte die Fraktion die Staatsregierung auf, für Kommunen und Landkreise eine Handreichung zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen zu entwickeln, die es den jeweils zuständigen Behörden in Sachsen erleichtert, Tempo-30-Regelungen auch auf klassifizierten Straßen rechtssicher anzuordnen. In der Plenardebatte kündigte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) an, dass >>eine derartige Handreichung bereits in Arbeit<< sei. Über die Wiedergabe der rechtlichen Voraussetzungen und baulichen Anpassungen hinaus werde das Wirtschaftsministerium weitere Hilfestellungen geben.

>> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Kommunen bei der Einführung von Tempo-30-Zonen in geschlossenen Ortschaften unterstützen‘ (Drs 6/6152)
>> Plenarprotokoll zur Sitzung am Mittwoch, 31. August 2016
>> Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
siehe ‚Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit – XI.‘