Datum: 28. März 2019

Bessere Teilhabe für Migrantinnen und Migranten – Sachverständige sprechen sich für ein Teilhabe- und Integrationsgesetz in Sachsen aus

(2019-83) Heute fand im Innenausschuss des Sächsischen Landtags die öffentliche Anhörung zum GRÜNEN-Gesetzesentwurf ‚Gesetz für Chancengerechtigkeit und zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/15236) statt.

„Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass ein Teilhabegesetz in Sachsen dringend notwendig ist“, erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Allerdings braucht es dafür einen klaren politischen Willen. Bis auf einen Sachverständigen plädierten in der Anhörung alle für ein solches Gesetz.“

Der Sachverständige Dr. Oliviero Angeli, Mercator Forum Migration und Demokratie an der TU Dresden, hob hervor, dass die Vorlage des Gesetzentwurfs für einen veränderten Diskurs in Sachsen spricht. Es sei erfreulich, dass die Anregungen aus dem Gutachten des Zentrums für Integrationsstudien zum Bedarf eines Sächsischen Integrationsgesetzes in dem Gesetzesentwurf aufgenommen wurden.

Der Sachverständige Hendrik Kreuzberg, Referent des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, erklärte, dass die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen im Moment noch nicht ausreichend sichergestellt ist. Daran habe auch das aktuelle Zuwanderungs- und Integrationskonzept (ZIK II) nichts geändert. Chancengerechtigkeit und Teilhabe sind in Sachsen ungleich verteilt, etwa in Bezug auf die Arbeitslosenquote oder Bildungsabschlüsse.

Der Sachverständige Özan Karadeniz, Geschäftsführer des Verbandes binationaler Familie und Partnerschaften, iaf e.V. betonte, dass ein Teilhabegesetz zum gesellschaftlichen Selbstverständnis über die Bedeutung, die Reichweite und die Voraussetzungen vom demokratischen Miteinander einen wichtigen Beitrag leisten kann und ein wichtiges politisches Signal setze.

Mehr Informationen:

» GRÜNER Gesetzesentwurf ‚Gesetz für Chancengleichheit und zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/15236)
» Gutachten des Zentrums für Integrationsstudien der TU Dresden ‚Bedarf, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines Sächsischen Integrationsgesetzes‘