Datum: 10. Oktober 2019

BÜNDNISGRÜNE fordern Zugang zur Schule für geflüchtete Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen – Bildungsangebot in der Unterkunft ersetzt keine Beschulung

(2019-197) Zur Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen vom heutigen Tag, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen ein Bildungsangebot ab Herbst 2019 in den Einrichtungen erhalten sollen, kommentiert Volkmar Zschocke, asylpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Wir BÜNDNISGRÜNE halten das vorgeschlagene Bildungsangebot für ungenügend und fordern einen regulären Schulbesuch ab dem ersten Tag des Aufenthalts, spätestens jedoch nach drei Monaten. Die Schulpflicht muss auch für Kinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen gelten. In anderen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg ist das der Fall. Es sollte zudem selbstverständlich sein, geflüchtete Schulkinder und ihre Familien so früh wie möglich, spätestens jedoch nach drei Monaten auf die Kommunen umzuverteilen und sie dort an den Regelschulen zu unterrichten, statt in den Unterkünften für wenige Monate ein zusätzliches Bildungsangebot zu schaffen. Es besteht keine Pflicht, die maximale Aufenthaltsdauer für Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen von sechs Monaten auszureizen."

"Unsere Forderung entspricht den europarechtlichen Vorgaben. Nach Artikel 14 der EU-Aufnahmerichtlinie muss der Zugang zu Bildungsangeboten spätestens nach drei Monaten gewährt werden und dem Angebot anderer Schulkinder ähneln. Das ist bei dem von der Landesdirektion Sachsen beschriebenen Angebot nicht der Fall. Beispielsweise fehlt das Fach Deutsch als Zweitsprache, wie wir es von den Regelschulen kennen. Völlig unklar ist auch, wie der Unterricht von unterschiedlichen Altersgruppen und unterschiedlichem Wissensstand erfolgen soll. Besonders kritisch sehe ich, dass die Aufgabe der Umsetzung den Betreibern der Unterkünfte zugeschoben wird."

"Ich stelle mich entschieden dagegen, dass das Ziel des Bildungszugangs für geflüchtete Kinder, wie es der Pressemitteilung der Landesdirektion angefügt ist, allein die Re-Integration bei Rückkehr ins Heimatland sein soll. Kinder sollten unabhängig ihres Status einen Zugang zu Bildung erhalten."