Datum: 25. März 2019

Demos ‚Save the internet‘ – EU-Urheberrechtsreform ist fachlich schlecht und wird in der Realität Zensurmöglichkeiten schaffen

„Die fachlichen Mängel der EU-Urheberrechtsreform fallen wirklich jeder und jedem ins Auge, die bzw. der sich auch nur etwas in der digitalen Welt auskennt“, erklärt die Landtagsabgeordnete Dr. Claudia Maicher, netzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, anlässlich der heutigen Demonstrationen der Aktion ‚Save the internet‘ in Leipzig, Dresden und Chemnitz.

„Darum ist es ermutigend, dass sich so viele Menschen in Sachsen an den Protesten beteiligen. Die Bandbreite der Kritik ist erstaunlich. Sie reicht von Digitalverbänden, Parteien, Journalistenverbänden über Netzaktivistinnen und -aktivisten bis hin zu Nutzerinnen und Nutzern.“

„Ich teile das Anliegen, dass die Ansprüche von Künstlerinnen und Künstler im digitalen Zeitalter durchgesetzt werden müssen. Sie haben ebenso wie alle Urheberinnen und Urheber ein Recht darauf, für ihr geistiges Eigentum auch entsprechend bezahlt zu werden. Die derzeitige Gesetzeslage zum Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß, da sie noch im analogen Kontext gedacht wurde. Aber das Leistungsschutzrecht und Uploadfilter sind die falsche Antwort. Der vorliegende Vorschlag zeigt, wie lückenhaft die Kenntnisse bei der EU-Kommission und der Bundesregierung, die diesem Entschluss ja zugestimmt hat, im Bereich der Digitalisierung sind.“

„Nach der zur Abstimmung vorliegenden Reform sollen Plattformanbieter für alle Verstöße haftbar gemacht werden. Technisch ist das bei größeren Plattformen nur mithilfe von Algorithmen durch sogennante Uploadfilter umzusetzen. Es ist zu befürchten, dass dabei auch legal hochgeladene Inhalte häufig blockiert werden. Selbst anspruchsvolle Uploadfilter haben sich als fehleranfällig für ‚Overblocking‘ erwiesen.“

„Die Ausnahmebestände der reformierten EU-Urheberrechtslinie sind so dünn, dass es die großen Player wie etwa youtube in gleicher Weise trifft wie kleine Foren. Lizenzen, die nicht näher definiert werden, sollen über Verwertungsgesellschaften für Gerechtigkeit bei den Urheberinnen und Urhebern sorgen. Allerdings wird nicht geregelt, wie sie an den Umsätzen und Lizenzgebühren beteiligt werden sollen“, kritisiert die Abgeordnete.

„Somit schafft die Reform ein Ungleichgewicht zugunsten von Verwertungseinrichtungen und großen Plattformen. Das ist das genaue Gegenteil von dem, was als Ziel in der Öffentlichkeit ausgegeben wurde. Der vorliegende Entwurf ist fachlich fehlerhaft, gefährdet die Meinungsfreiheit im Netz und gehört deshalb vom Tisch.“