Datum: 22. Mai 2019

Förderrichtlinie „Digitale Schule“ – Vertane Chance: Investition in Kabel, aber nicht in Köpfe

(2019-125) Nachdem Bundestag und Bundesrat am 22. Februar bzw. am 15. März den Digitalpakt Schule verabschiedet haben, hat Kultusminister Christian Piwarz (CDU) heute die sächsische Förderrichtlinie „Digitale Schule“ vorgestellt. Dazu erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Da wäre mehr drin gewesen! Die neuen Chancen der Grundgesetzänderung bleiben sowohl in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt als auch in der sächsischen Förderrichtlinie ungenutzt.“

„Das Novum ist gerade, dass der Bund nicht mehr nur in Kabel und Beton investieren darf, sondern auch in die Fortbildung der Lehrkräfte oder in befristetes Unterstützungspersonal an der Schule vor Ort, zum Beispiel zur Netzwerkadministration. Laut Förderrichtlinie des Kultusministeriums sind Personal- und Sachkosten der Schulträger sowie Betrieb, Wartung und IT-Support jedoch explizit von der Förderung ausgeschlossen.“

„Der Einsatz der sogenannten Pädagogischen IT-Koordinatorinnen und -Koordinatoren (PITKo) wird zukünftig nicht mehr ausreichen – das sind Lehrkräfte, die für eine Fülle an Aufgaben mit einer halben bis maximal fünf Anrechnungsstunden abgespeist werden. Kultusminister Piwarz hatte die PITKo vor einem guten Jahr selbst als >>Auslaufmodell<< bezeichnet. Jetzt sollen sie offenbar allein auf weiter Flur die Begleitung der Digitalisierung der Schulen stemmen. Das kann nicht gutgehen“, kritisiert Zais.

„Offenbar geht das Kultusministerium davon aus, dass die technische Ausstattung an einem Gymnasium per se mehr kostet als an einer Grundschule. Anders sind die unterschiedlichen schulartabhängigen Festbeträge in der Förderrichtlinie nicht zu erklären. Die unterschiedlichen Schülerzahlen, Klassen und Räumlichkeiten sind bereits anderweitig im Schulträgerbudget berücksichtigt. Für unterschiedliche Kostensätze nach Schulart gibt es aus meiner Sicht keinen Grund.“

„Ich begrüße es, dass die Zehn-Prozent-Kofinanzierung zur Bundesförderung nicht allein auf die Schulträger abgewälzt, sondern paritätisch von Land und Kommunen getragen wird. Das war dem Entwurf der Förderrichtlinie noch nicht in dieser Deutlichkeit zu entnehmen. Positiv ist zudem, dass öffentliche und freie Schulträger gleichermaßen berücksichtigt wurden.“