Datum: 23. August 2019

Gesetz zum Strukturwandel in Kohleregionen – GRÜNE verlangen Nachbesserungen

(2019-187) Sachsens GRÜNE verlangen eine feste Kopplung der Auszahlung der Mittel für den Strukturwandel an den schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohle.

„Es kann nicht sein, dass in der ersten Förderperiode bis zum Jahr 2026 zunächst mal Milliarden ausgereicht und ausgegeben werden sollen, ohne dass das zwingend an tatsächliche Fortschritte beim Kohleausstieg geknüpft ist. Diese sollen nämlich erst ab 2027, dem Beginn der zweiten Förderperiode, berücksichtigt werden.“

„Damit wird jenen Tür und Tor geöffnet, die wie seinerzeit beim vereinbarten Atomausstieg darauf setzten, die Verpflichtung zum Handeln später politisch wieder vom Tisch zu bekommen,“ kritisiert Dr. Gerd Lippold, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

„Ich halte das für einen schweren Fehler. So droht eine weitere, jahrelange Hinhaltetaktik, statt endlich mit der Reduzierungen der Emissionen voranzukommen, dem eigentlichen Ziel hinter dem mühsam errungenen Kohlekompromiss.“

„Der Gesetzentwurf muss auch jenen wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen, die sich seit Jahren in den Regionen dafür einsetzen, Leitbilder für den Strukturwandel vor Ort in Beteiligungsprozessen zu entwickeln und damit die Grundlage für breite Akzeptanz zu legen.“

„Die sächsische Staatsregierung hat bisher immer verkündet, diese Leitbildprozesse unterstützen und ernst nehmen zu wollen. Noch bevor diese Unterstützung richtig in Gang gekommen ist, stehen nun fertig, ‚von oben‘ vorgegebene Leitbilder für die Lausitz und das Mitteldeutsche Kohlerevier auf dem Papier und sollen sogar Gesetzeskraft erhalten.“

„Wer gedacht hatte, die Zeit der zentralen Vorgaben für die Zukunft der Regionen sei mit dem Ende der Politbürositzungen vorbei, muss sich nun hier eines anderen belehren lassen.“

Der Gesetzentwurf muss hier dringend nachgebessert werden, um die künftigen Ergebnisse der regionalen Leitbildprozesse Schritt für Schritt mit in die Ziele zu integrieren.
Eine weitere Nachbesserung ist unumgänglich: Die Mittelverwendung ist zwingend von der Einhaltung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen abhängig zu machen. Zukunftsfähigkeit der Investitionen und Projekte muss das wichtigste Kriterium sein. Jeder einzelne Euro wird für die Zukunftssicherung der Regionen gebraucht. Dieses Geld wird fehlen, wenn es für Kohleprotagonisten möglich bleibt, Mittel abzuzweigen, um Geschäftsmodelle von gestern mit viel Geld noch ein paar Jahre länger am Leben zu halten.

„Dass die Umweltorganisationen und andere Verbände nur 24 Stunden Zeit hatten, sich im Vorfeld zum Gesetzentwurf zu äußern, ist ein weiteres Foul von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier im Gesetzgebungsverfahren.“