Datum: 04. März 2019

Gesetzentwurf für eine Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung nach deren Ausscheiden aus dem Amt vorgelegt

(2019-61) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung nach deren Ausscheiden aus dem Amt.
Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag, den 14. März, in erster Lesung in den Landtag eingebracht.

„Der Ministerpräsident sowie die Ministerinnen und Minister sollen ihre Tätigkeit allein zum Wohl des Volkes ausüben. Jeder Anschein, dass sie unter Einfluss von Lobbyismus zugunsten von Unternehmen entscheiden oder aus ihrer Arbeit persönliche Vorteile ziehen, muss verhindert werden“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. „Mit dem Gesetz wollen wir den ‚Drehtür-Effekt‘ – also den Seitenwechsel von Mitgliedern der Staatsregierung in Unternehmen und Interessengruppen – zukünftig verhindern, soweit die angestrebte neue Beschäftigung in Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Staatsregierung während der Amtszeit tätig war oder wenn der Wechsel das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung beeinträchtigen kann.“

„Prominente Fälle wie der Wechsel von Gerhard Schröder zu einer Gazprom-Tochter, nachdem er sich in seiner Zeit als Kanzler für die Ostsee-Pipeline stark gemacht hat, oder der von Kanzleramtschef Ronald Pofalla nach seinem Wechsel zur Deutschen Bahn, zeigen, wie sich Unternehmen einen ‚direkten Draht‘ in die Politik und Insiderwissen erkaufen und ehemalige Politikerinnen und Politiker zu gut bezahlten Lobbyistinnen und Lobbyisten werden. Wenn derartige Fälle in der Öffentlichkeit diskutiert werden, ist es meist zu spät. Mit Blick auf die kommenden Wahlen, ist es jetzt notwendig eine gesetzliche Karenzzeitregelung zu erlassen“, erläutert der Abgeordnete.

Der vorgelegte Gesetzentwurf würde diesen ‚Drehtür-Effekt‘ in den ersten 36 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt als Ministerin oder Minister bzw. Staatssekretärin oder Staatssekretär erschweren. Der Wechsel eines Mitglieds der Staatsregierung etwa zu einem Unternehmen direkt nach dem Ausscheiden aus der Regierung kann künftig untersagt werden. Darüber entscheidet die Staatsregierung nach Empfehlung eines Expertengremiums.

„Mit diesem Gesetz schließt der Freistaat Sachsen endlich zu ähnlichen Regelungen des Bundes und anderer Länder auf, die mit Karenzzeiten die Beeinflussung von Regierungsentscheidungen durch Lobbyistinnen und Lobbyisten begrenzen. Das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung und in eine Amtsführung zum Wohle des Volkes wird gestärkt. Zudem dient die Karenzzeit der Korruptionsprävention“, unterstreicht Lippmann.

Weitere Informationen:
» Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung‘ (Drs 6/16866)