Datum: 19. Februar 2019

Sächsisches Umweltinformationsgesetz wurde von CDU und SPD Ende 2018 geändert, um Greenpeace vor Gericht schlechter zu stellen

Lippold: Das ist eine ‚Lex Greenpeace‘, die ihre Ursache in der in Sachsen üblichen ‚Lex Braunkohle‘ hat

(2019-53) In den Verhandlungen für den Haushalt 2019/2020 wurde Mitte Dezember 2018 durch einen Änderungsantrag der CDU/SPD-Koalition auch das Sächsische Umweltinformationsgesetz (UIG) geändert. Nunmehr ist der Sächsische Rechnungshof gesetzlich von der Pflicht ausgenommen, Auskunft über Umweltinformationen zu erteilen.

Die wahren Hintergründe für diese Änderung wurden jedoch erst jetzt offenkundig (netzpolitik.org berichtete): Es handelte sich offenbar nicht nur um eine Formsache, sondern um einen gezielten Vorstoß im Zusammenhang mit einer von Greenpeace bereits Ende Juni 2017 gegenüber dem Rechnungshof verlangten Auskunft zum Sonderbericht ‚Festsetzung von Sicherheitsleistungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen‘. Dieses Ersuchen war abgelehnt worden. Dagegen ist derzeit ist eine Klage durch Greenpeace am Verwaltungsgericht anhängig. Mit der Gesetzesänderung bekommt das Klageverfahren eine neue Wendung mit Folgen für die Erfolgsaussichten.

Dr. Gerd Lippold, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt zu der Gesetzesänderung: „Es ist ein unglaublicher Vorgang. Offenbar ist die Aufrechterhaltung der sächsischen Verschleierungstaktik in Bezug auf die Folgekostenrisiken der Braunkohle in so hohem Maße Staatsräson, dass den Abgeordneten zu diesen Zweck sogar Gesetzesänderungen untergejubelt werden. Soll ein Abgeordneter sein Mandat wirkungsvoll ausüben, müssen ihm im parlamentarischen Prozess die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen unterbreitet werden. Nur so kann er sich ein eigenes Urteil zu den Intentionen und Wirkungen von Gesetzesänderungen bilden. Die hier im Rahmen des Haushaltsverfahrens vollzogene Gesetzesänderung hat direkte Auswirkungen auf ein konkretes anhängiges Gerichtsverfahren und führt zu einer wesentlichen Schlechterstellung einer Prozesspartei. Das ist eine ‚Lex Greenpeace‘, die ihre Ursache in der seit Jahrzehnten in Sachsen üblichen ‚Lex Braunkohle‘ hat.“

„Durch Verschweigen der wahren Gründe für die Änderung des UIG – nämlich die Verhinderung der Auskunftserlangung über Umweltinformationen in einem ganz konkreten Fall – wurden die Mitglieder des Landtags bewusst im Unklaren darüber gelassen, was ihre Entscheidung für Folgen hat. Damit wurde ihr Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung in unerträglicher Weise verletzt.“

„Es muss niemanden mehr wundern, dass CDU und SPD das in ihrer Koalitionsvertrag vereinbarte Informationsfreiheitsgesetz in dieser Wahlperiode nicht mehr vorlegen wollen. Transparenz gehört einfach nicht zum Gedankengut der CDU/SPD-Koalition in Sachsen. Der von meiner Fraktion vorgelegte Entwurf für ein Transparenzgesetz wurde im September 2018 von der Koalition abgelehnt.“

Weitere Informationen:
» Artikel von Netzpolitik.org: ‚Lex Greenpeace: Sachsen ändert heimlich Gesetz, um Gutachten geheimzuhalten
» Grüner Gesetzentwurf ‚Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/10209)

Hintergrund:
Das UIG wurde im Rahmen des Haushaltsverfahrens, und da im sog. Haushaltsbegleitgesetz, geändert. Der von der Staatsregierung vorgesehene Gesetzentwurf sah eine solche Änderung noch nicht vor. Die Änderung des UIG wurde erst durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im November eingebracht. In der Anhörung zu dem Änderungsantrag kommt der Rechnungshofpräsident zu Wort, der die Änderung ausdrücklich begrüßt. Das Anhörungsprotokoll findet sich hier:
» Anhörungsprotokoll zum Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags 16.11.2018
Der Rechnungshofpräsident hat dabei kein Wort darüber verloren, dass es einen konkreten Anlass für diese Änderung gibt, siehe dazu S. 8f.
Der Änderungsantrag, so wie er im Haushalts- und Finanzausschuss eingereicht und auch nicht mehr verändert wurde, findet sich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses an den Landtag auf Seite 139/140:
» Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtags zum Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 (Drs 615501) Im Übrigen war auch innerhalb des Landtags der Umgang mit dem Sonderbericht ‚Festsetzung von Sicherheitsleistungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen‘ durchaus von Besonderheiten geprägt. So war er für die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nur unter Aufsicht im Ausschusssekretariat einsehbar. Sogar eigene Notizen hatten dort in einem verschlossenen Umschlag zu verbleiben. Die Begründung für die strikte Geheimhaltung war, im Sonderbericht gehe es auch um schützenswerte Unternehmensinterna.
Die GRÜNEN waren der Auffassung, dass das in dem Berichtsteil, in dem es um Sicherheitsleistungen im Bereich des Braunkohletagebaus ging, nicht nachvollziehbar sei. Sie hatten eine Aufhebung der Geheimhaltung für die Teile des Berichtes beantragt, die solche Unternehmensinterna nicht enthalten. Das ist nach nochmaliger Befassung im sächsischen Rechnungshof abgelehnt worden.
» Pressemitteilung Dr. Gerd Lippold &quot