Datum: 15. März 2019

Staatsregierung mit Klageunterstützung für Energiekonzerne gescheitert – Klage zu Quecksilber- und Stickoxid-Grenzwerten abgewiesen

(2019-70) Sachsens Staatsregierung ist mit ihrer Klageunterstützung für die Energiekonzerne LEAG und MIBRAG vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Mitte Dezember 2018 gescheitert. Ob sich der Freistaat bei einer evtl. Berufung der Kraftwerksbetreiber MIBRAG und LEAG wieder beteiligen wird, ist noch offen. Das geht aus der Antwort von Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Gerd Lippold (GRÜNE) hervor. Die Energiekonzerne LEAG und MIBRAG hatten im Jahr 2017 gegen die strengeren Quecksilber- und Stickoxid-Grenzwerte für Kraftwerke geklagt, die ab dem Jahr 2021 gelten sollen. Sachsens Staatsregierung war der Klage 2018 beigetreten.

Die neuen Grenzwerte stammen aus einem jahrelangen europäischen Prozess zur Definition der besten verfügbaren Abgasreinigungstechnologien bei großen Verbrennungsanlagen. Ziel war es, Leben und Gesundheit von Millionen Menschen zu schützen, indem dafür das technische und wirtschaftlich längst Mögliche auch festgeschrieben wird. Die Klage der Kohleindustrie, der Sachsen beitrat, griff nicht nur die neuen Grenzwerte, sondern den ganzen Prozess zu ihrer Festlegung an. Ziel der Kohleindustrie war es, die Umsetzung machbarer Verbesserungen für den Gesundheitsschutz von Millionen Menschen in Europa so lange wie möglich zu blockieren und durch langwierige juristische Geplänkel hinauszuzögern.

„Der Grund für die Klage ist klar: Verbesserungen kosten Geld. Es ist skandalös, dass sich die sächsische Staatsregierung dazu hergegeben hat, hier aktiv gegen den bestmöglichen Gesundheitsschutz für die Menschen im eigenen Land zu klagen“, kritisiert  Dr. Gerd Lippold, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer muss sich endlich entscheiden, wem er per Amtseid verpflichtet ist. Er hat Schaden von den Menschen in Sachsen abzuwehren und nicht Kohleaktionäre vor Kosten zu schützen.“

„Es steht inzwischen wissenschaftlich außer Zweifel, dass Luftschadstoffe wie Feinstaub, Stickstoffoxide und Schwermetalle Jahr für Jahr für tausende vorzeitiger Todesfälle und für viele Milliarden zusätzliche Gesundheitskosten in Europa verantwortlich sind.“

Aus der Antwort von Staatskanzleichef Schenk geht ebenfalls hervor, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) über den Beitritt zur Klage nicht allein entschieden hat. Staatskanzleichef Oliver Schenk, Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) und Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) waren in der Entscheidung ebenso eingebunden.

„Seit Jahrzehnten haben die CDU-geführten sächsischen Staatsregierungen reflexartig den Schutz der Interessen der Allgemeinheit hintenan gestellt, wenn das dem Lieblingskind Braunkohle diente. Von diesem Virus ist offenbar auch SPD-Wirtschaftsminister Dulig befallen worden. Mit dieser blinden Gefolgschaft muss nun endlich Schluss sein“, fordert der Abgeordnete.

„Wenn die neuen Grenzwerte ab dem Jahr 2021 in der Bundesrepublik verbindlich werden, kann das erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Abschaltreihenfolge der einzelnen Kohlekraftwerke in der Bundesrepublik haben. So weisen auch einige der neuesten Braunkohlekraftwerke, insbesondere im mitteldeutschen Revier, besonders hohe und kritische Quecksilber-Emissionswerte auf. Die Betreiber stehen nun vor der wirtschaftlichen Entscheidung, welche Kraftwerke noch für wenige Jahre nachgerüstet und wo unter Verhandlung über Entschädigungen stillgelegt wird.“

Weitere Informationen:
» Antwort von Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Gerd Lippold (GRÜNE) ‚Stand in Sachen Klagebeitritt des Freistaates Sachsen in der Rechtssache T-739/17 – EURACOAL u.a. gegen die Europäische Kommission‘ (Drs 6/16705)

Hintergrund:
Am 28.04.2017 wurden im Ergebnis des mehrjährigen ‚Sevilla-Prozesses‘ auf EU-Ebene neue Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Großverbrennungsanlagen beschlossen. Derzeit liegt der Grenzwert für Stickoxid (NOX) sowie für Schwefeldioxid (SO2 ) bei 200 Milligramm je Kubikmeter (mg/m3) Rauchgas. Ab dem Jahr 2021 gelten nun 130 mg/m3 für SO2 und 175 mg/m3 für NOX. Beim Grenzwert für Feinstaub sinkt die Grenze von 20 mg/m3 auf  8 mg/m3.  Dies geschah in Konsultation mit den Mitgliedsstaaten auf Basis der besten heute betriebenen Anlagen. Wären stattdessen die besten verfügbaren Technologien, also der Stand der Technik zum Maßstab genommen worden, so wäre noch wirksamerer Gesundheitsschutz möglich geworden. Aber auch die jetzt beschlossenen Grenzwerte bedeuten bereits einen wichtigen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Stand.