Datum: 12. Februar 2019

Versprochen, gebrochen: Koalition verweigert die Modernisierung des sächsischen Vergabegesetzes nach bundesgesetzlichen und europäischen Vorgaben

Lippold: CDU und SPD haben eingestanden, dass sie eine eigene Überarbeitung des bestehenden Vergabegesetzes in dieser Wahlperiode nicht mehr vorlegen

(2019-42) In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Sächsischen Landtages wurden die Gesetzentwürfe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag und der LINKEN-Fraktion für ein neues sächsisches Vergabegesetz behandelt.

Gerd Lippold, wirtschaftspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zeigt sich enttäuscht: „Die CDU/SPD-Koalition hat nicht nur unserem Gesetzentwurf die Zustimmung verweigert, sondern zugleich eingestanden, dass sie in dieser Wahlperiode die im Koalitionsvertrag bis 2017 angekündigte eigene Überarbeitung des bestehenden Vergabegesetzes nicht mehr durchführen wird.“

„Wir beschränken Oppositionsarbeit nicht auf das Kritisieren, sondern schlagen selbst Lösungen vor, wenn die Koalition nicht zu Potte kommt. Deshalb haben sowohl meine Fraktion als auch die Linken Entwürfe für ein modernisiertes Vergabegesetz vorgelegt. Doch statt sich im Detail mit dem Inhalt auseinanderzusetzen und über Änderungen zu diskutieren, hat die Koalition ihre Ablehnung lediglich mit Allgemeinplätzen begründet.“

„Bei der Definition von Kriterien zur Ermittlung des betriebswirtschaftlich besten Angebots  können wir es uns nicht mehr leisten, gegenüber volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtungen blind zu bleiben“, erklärt der Abgeordnete. „Die Preiswahrheit sieht oft ganz anders aus, wenn bei einem Produkt oder einer Dienstleistung neben dem Beschaffungspreis auch externe Kosten wie etwa Umweltschäden, Ressourcenverschwendung oder zusätzliche Kosten sozialer Sicherungssysteme berücksichtigt werden.“

„Genau deshalb ist es nötig, dass die öffentliche Hand mit ihrem beträchtlichen Einkaufsvolumen die Steuergelder nicht nur effizient, sondern auch unter Berücksichtigung von Interessen des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge einsetzt.“

„Jeder von uns macht es doch im persönlichen Bereich längst so: Wir schauen bei der Beauftragung von Dienstleistungen und beim Kauf von Gütern durchaus auf eine ganze Reihe von Kriterien neben dem Preis: Zuverlässigkeit und Ruf des Anbieters, Langlebigkeit, Lebenszykluskosten, Entsorgungsaufwand, Energieverbrauch, Umweltverträglichkeit – all das denkt jeder von uns bei größeren Anschaffungen heute mit“, erläutert Lippold. „Meine Fraktion will auch im Bereich öffentlicher Auftragsvergabe eine Vergabepolitik, deren Leitbild das verantwortungsvolle und zukunftsfähige Handeln in Politik und Wirtschaft darstellt.“

Weitere Informationen:

» GRÜNER Gesetzentwurf: ‚Gesetz über die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergG)‘ (Drs 6/14410)