Datum: 16. Oktober 2020

Anhörung zum Bildungsstärkungsgesetz: Wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs

(2020-116) Der Ausschuss für Schule und Bildung des Sächsischen Landtages hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Bildungsstärkungsgesetz befasst. Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Arbeit der Schulassistenz zu verstetigen und Assistenzkräfte nicht mehr nur in Krippen, sondern auch in Kindergärten und Horten einzusetzen.

Zu den geplanten Maßnahmen hat der Ausschuss verschiedene Sachverständige angehört. Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Das Bildungsstärkungsgesetz sieht wesentliche Verbesserungen für die frühkindliche und schulische Bildung vor. Gerade im Bereich von Kitas und Krippen setzen wir wichtige Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der frühkindlichen Bildung um. Wir BÜNDNISGRÜNE kämpfen schon lange um die Einführung eines landesweiten Fachekräftemonitorings. Die bessere Einschätzung des Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern ist Teil unserer Fachkräftestrategie für die frühkindliche Bildung. Wir brauchen mehr Fachkräfte in den Einrichtungen, um den Bedarf langfristig zu sichern.“

„Mit Hilfe des Bildungsstärkungsgesetzes bekommen die Freien Träger eine erhöhte Mittelzuweisung, damit die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern weiter umgesetzt werden kann. Darüber hinaus ermöglichen wir in den Kindertageseinrichtungen das bessere Arbeiten in multiprofessionellen Teams. Assistenzkräfte mit entsprechenden Berufsqualifikationen sollen nicht wie bisher nur im Bereich der Krippen, sondern auch in Kindergärten und Horten eingesetzt werden können. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Absicherung des Personalbedarfs. Viele Assistenzkräfte nehmen eine berufsbegleitende Weiterbildung auf und erlangen somit eine Berufsqualifikationen als pädagogische Fachkraft – Fachkräfte, die uns sonst fehlen würden.“

Außerdem hält Christin Melcher fest: „Wir werden den Einsatz von Schulassistentinnen und Schulassistenten fördern. Sie werden künftig ausdrücklich als Landesbedienstete im Schulgesetz verankert. Dabei wird diese neue Berufsgruppe auch gesetzlich näher definiert. Das entlastet die Lehrer, die sich in Zukunft somit besser auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können. Diese Verbesserung der Arbeitsbedingungen sorgt dafür, dass die Lehrkräfte- und Schulleitungsstellen in Sachsen für viele angehende Fachkräfte wieder attraktiver werden.“

„Ich freue mich, dass wir mit dem Gesetz mehr Qualität in Kindertageseinrichtungen und Schulen ermöglichen werden. Das sind wichtige BÜNDNISGRÜNE Forderungen aus dem Koalitionsvertrag, die nun umgesetzt werden können.“

Weitere Informationen:

>> Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz)‘ Drs 7/3650

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