Datum: 25. Mai 2020

Anhörung zur Gemeinschaftsschule – Bündnisgrüne sehen Bestätigung des Modells ‚Längeres gemeinsames Lernen‘

Die heutige Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Schule und Bildung im Sächsischen Landtag befasste sich mit dem Volksantrag ‚Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen‘. Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, resümiert:

„In der Anhörung konnte das Vorurteil, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler blieben auf der Strecke, widerlegt werden. Viele Expertinnen und Experten betonten, dass in den Gemeinschaftsschulen Bildungswege durchlässig und anschlussfähig gestalten werden können.“
„Gemeinschaftsschulen leisten sehr gute Bildungsarbeit und stellen die individuellen Potenziale der Schülerinnen und Schüler in den Fokus. Unabhängig von Geschlecht oder Herkunft können junge Menschen entsprechend ihrer Potenziale gefördert und zu ihrem bestmöglichen Abschluss geführt werden.“

Die von der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion geladene Sachverständige Birgit Zauner ist Vorstandsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft GMS-Eltern im Regierungsbezirk Tübingen als auch im Verein für Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg e.V.. Sie fordert Sachsen auf, mehr >>Bildungsmut<< zu zeigen. Im Vergleich zu Baden-Württemberg besitze Sachsen eine hohe Akzeptanz von Ganztagsschulen und verfüge über gute bauliche Voraussetzungen für die Umsetzung des neuen Schultyps. Zudem betonte sie die breite Unterstützung in der Bevölkerung durch den erfolgreichen Volksantrag.
Ferner verwies Zauner auf den Deutschen Schulpreis. Dieser wurde in Baden-Württemberg bereits siebenmal verliehen. Davon gingen fünf Preise an Gemeinschaftsschulen. Dies zeige, dass die Verdammung des ‚gemeinsamen längeren Lernens‘ nicht der Realität entspricht.

Für Melcher war die Anhörung eine Bestätigung für die Richtigkeit und Relevanz zur Einführung von ‚längerem gemeinsamen Lernen‘ in Sachsen: „Gemeinschaftsschulen leisten einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit und sind eine Chance für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Integration sowie Inklusion.“

Zum Änderungsantrag der Fraktion AfD erklärt Christin Melcher: „Die Sachverständigen bestätigten, dass der Änderungsantrag der Fraktion AfD wenig sachlich und zielführend ist. Zum einen ist er inhaltlich weit entfernt vom ursprünglichen Volksantrag und pädagogisch rückwärtsgewandt. Zum anderen kommt er sprachlich sehr altbacken daher. Der binnendifferenzierte Unterricht der Gemeinschaftsschule wird mit dem Änderungsantrag völlig vom Tisch gefegt und nimmt den Willen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Volksantrages überhaupt nicht ernst.“

Weitere Informationen:

» Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ (Drs 7/522)

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