Datum: 26. November 2020

Bericht zum Fahrradgate: Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten und notwendige Schlüsse zur Korruptionsbekämpfung ziehen

Zur Vorstellung des Berichtes zum Fahrradgate im Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtages durch den Sonderermittler Klaus Fleischmann konstatiert Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der Vorwurf eines korruptiven Netzwerkes innerhalb der Leipziger Polizei ist mit diesem Bericht mitnichten vom Tisch, sondern ist Gegenstand weiterer staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Das hat der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft heute auch noch einmal deutlich gemacht – und zwar unabhängig von der Frage, was im Bericht von Herrn Fleischmann steht.“

„Der durch Herrn Fleischmann vorgetragene Bericht ist indes ein Zwischenstand, der deutlich aufzeigt, wie es zu erheblichen Problemen in der Asservatenverwaltung in der Leipziger Polizei kommen konnte und wie es im Anschluss zu gravierenden kommunikativen Fehlleistungen zu den Vorfällen gekommen ist. Der Bericht belegt, dass die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens in der Polizeiführung in Leipzig und im Innenministerium unterschätzt wurde. Insbesondere hat man unterschätzt, welchen Personalbedarf es benötigt, um die Ermittlungen konsequent zu führen. Außerdem hat man es unterlassen, spätestens zu jenem Zeitpunkt, als Durchsuchungen gegen Polizeibedienstete durchgeführt wurden, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass wegen Straftaten gegen Polizeibedienstete ermittelt wird.“

„In der Bilanz bleibt festzuhalten, dass die Brisanz des Fahrradgates in der kompletten Polizeiführung unterschätzt und in der Folge im Innenministerium nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, um für die notwendige Transparenz zu den Vorgängen zu sorgen. Das ist kein geeigneter Umgang mit einem Verfahren, in dem vor allem Polizistinnen und Polizisten Straftaten bezichtigt werden.“

„Für uns BÜNDNISGRÜNE ist klar, dass der Innenausschuss den, erst nach der Sitzung zur Verfügung gestellten, Bericht gründlich auswerten und notwendige Schlüsse zur Korruptionsbekämpfung innerhalb der Sicherheitsbehörden ziehen muss. Neben der Vereinheitlichung der Asservatenverwaltung in der Polizei braucht es, auch mit Blick auf die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU, eine Diskussion über Vertrauensanwältinnen und -anwälte, die Meldungen zu Korruptionsverdacht entgegennehmen können.“

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