Datum: 26. März 2020

Bündnisgrüne zeigen sich offen für einen Nachtragshaushalt in Sachsen

Zur Diskussion um einen Nachtragshaushalt in Sachsen erklärt die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Franziska Schubert:

„Unser Ziel ist es, Sachsen stabil durch den aktuellen Stresstest zu bringen. Wir werden alles dafür tun, dass das Leben in seiner Vielfalt und die Wirtschaft wieder gut anlaufen können. Dafür arbeiten Staatsregierung und die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam Hand in Hand Tag und Nacht.“

„Die anderen Bundesländer und auch der Bund haben bereits Nachtragshaushalte aufgestellt oder sind dabei. Auch in Sachsen stehen wir genau vor dieser Aufgabe: Wenn die ungeplanten Mehrausgaben fünf Prozent des jährlichen Gesamtbudgets übersteigen, muss ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.“

„Der Nachtragshaushalt ist nicht ohne das Parlament zu machen. Wenn die Staatsregierung ihren Vorschlag vorgelegt hat, werden wir darüber im Landtag entscheiden – mit Blick auf die großen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie, aber auch mit Augenmaß.“

„Mit den Geldern, die wir jetzt investieren, legen wir den Grundstein für ein erfolgreiches Wirtschaften nach Corona. Genauso wie Liquiditätshilfen in vielen Fällen zu echten Zuschüsse werden, werden wir auch keine Diskussionen mehr um die schwarze Null führen. Maßstab unseres Handelns ist, was für die Sachsen während und nach der Pandemie benötigt wird. Je schneller die Wirtschaft in Tritt kommt, umso schneller stabilisiert sich auch das Gesamtfinanzgefüge.“

„Der Freistaat wird Kredite benötigen, denn unser jetziger Finanzspielraum ist überschaubar und die Überschüsse aus 2019 schmelzen wie ein Schneeball in der Sonne. Es zeichnet sich sehr deutlich ab: die Herausforderung für den Freistaat wird die Mobilisierung weiterer, großer finanzieller Mittel brauchen. In solchen Zeiten können wir, trotz Neuverschuldungsverbot, Kredite aufnehmen.“

„In der Folge heißt das – und das habe ich mehrfach schon gesagt: wir müssen über Anpassungen der sächsischen Schuldenbremse nachdenken und dürfen dabei nicht zaghaft sein.“

Hintergrund:

Das Neuverschuldungsverbot (Art. 95 SächsVerf) in Sachsen tritt außer Kraft bei einem konjunkturellem Einbruch (wenn die Steuereinnahmen mindestens drei Prozent unter Normallage liegen) oder bei außergewöhnlichen Notsituationen und Naturkatastrophen.

» Pressemitteilung vom 20. März 2020 „BÜNDNISGRÜNE: Sachsen wird über Anpassungen der Schuldenbremse nachdenken müssen“

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