Datum: 10. Mai 2021

BÜNDNISGRÜNE stellen Lärmschutzgutachten zum Flughafen Leipzig/Halle vor

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat heute gemeinsam mit Prof. Dr. med. Thomas Münzel, Professor für Kardiologie und Angiologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, ein lärmmedizinisches Gutachten zum Flughafen Leipzig/Halle vorgestellt, das der Mediziner im Auftrag der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion erarbeitet hat.

Dazu erklärt Dr. Daniel Gerber, Leipziger Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Lärmbelastung am Flughafen Leipzig/Halle stellt schon seit vielen Jahren ein Problem für die umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner dar. Darum rufen die aktuellen Ausbaupläne völlig zurecht einige Bürgerinitiativen auf den Plan. Auch wir als BÜNDNISGRÜNE-Fraktion stehen dem geplanten Ausbau sehr kritisch gegenüber. Um die Auswirkungen auf die Menschen in der Region genauer abschätzen zu können, haben wir deshalb ein lärmmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses bestätigt unsere Befürchtungen, dass der durch den Flughafen verursachte Lärm als gesundheitsschädlich für die Anwohnerinnen und Anwohner einzustufen ist. In Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz ist es meines Erachtens unumgänglich, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zudem ein aktuelles CO2-Gutachten zum Flughafen Leipzig/Halle in Auftrag zu geben.

Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Münzel betonte bei der Vorstellung des Gutachtens den aus Lärmschutzsicht dringend gebotenen Handlungsbedarf:

„Für den Flughafen Leipzig/Halle liegen zahlreiche Messdaten aus der Messstation Großkugel vor. Anhand der dort aufgezeichneten Lärmereignisse lässt sich feststellen, dass diese aufgrund der beschriebenen lärmbedingten Krankheitsgefahr für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht zumutbar sind. Nachtfluglärm wirkt sich besonders schädlich auf die Gesundheit aus. Da dieser einen überproportional hohen Anteil der Flüge am Flughafen Leipzig/Halle ausmacht, müssen dahingehend strengere Maßnahmen ergriffen werden, um unter die von der WHO festgesetzte Grenze von 25 Dezibel Innenlärmpegel zu kommen. Das bedeutet aktive Schallschutzmaßnahmen für diejenigen, die innerhalb und knapp außerhalb der Schutzzone wohnen, und eine gesetzlich festgelegte Nachtruhe von 22-6 Uhr. Aufgrund der gesundheitlichen Nebenwirkungen von Fluglärm und mit Blick auf das Pariser Klimaabkommen empfehle ich keinen weiteren Ausbau des Flughafens!

Gerhard Liebscher, verkehrs- und wirtschaftspolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, ergänzt:

Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss im Vordergrund stehen und darf den wirtschaftlichen Interessen nicht untergeordnet werden. Der Flughafen wird und kann nicht gegen eine gesamte Region agieren, sondern muss endlich auf die Betroffenen zugehen und Zugeständnisse machen. Sonst wird sich die Situation vor Ort weiter verhärten. Wir BÜNDNISGRÜNE werden uns innerhalb der Koalition für eine weitere Verbesserung des Lärmschutzes und die Berücksichtigung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Dazu zählt unter anderem die für den Doppelhaushalt 2021/22 geplante Berufung eines Fluglärmschutzbeauftragten. Es würde dem Flughafen aber gut zu Gesicht stehen, bereits jetzt selbst auf die Betroffenen zuzugehen.“

Weitere Informationen:

>> Zusammenfassung des Gutachtens

>> Lärmmedizinisches Gutachten Flughafen Leipzig/Halle Planfeststellung bezüglich Kapazitätserweiterung (2021)

Videoaufzeichnung der Pressekonferenz:

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