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Jugendkriminalität, Jugendstrafverfahren und Jugendstrafvollzug in Sachsen

Um ein realistisches Bild der Kriminalität von Jugendlichen, über Strafverfahren und Strafvollzug in Sachsen zu erhalten, hat die GRÜNE-Fraktion eine Große Anfrage (Landtagsdrucksache 4/7383) an die Staatsregierung gestellt.

Die Große Anfrage ergab: Die Jugendkriminalität sinkt in Sachsen seit Jahren deutlich. Darüber informiert die Staatsregierung nicht. Sie verunsichert eher mit gegenteiligen Informationen die Bevölkerung, als über die positive Entwicklung offensiv aufzuklären.

Bedenklich stimmt jedoch, dass die Jugendkriminalität bei jungen Menschen zwischen 18 und 21 steigt. Dieses Alter betrifft einen Zeitabschnitt des Umbruchs: Lösung von der Familie, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche. Hier muss sozial- und arbeitsmarktpolitisch angesetzt werden.

Straftaten werden immer noch zum größten Teil von Jungen und heranwachsenden Männern begangen. Der Anteil tatverdächtiger Frauen wächst allerdings.

Laut Großer Anfrage wandern in Sachsen doppelt so viele Jugendliche und Heranwachsende in die Haft wie in den alten Bundesländern. Wird die Haft etwa bevorzugt, weil ambulante Maßnahmen, wie soziale Trainingskurse oder Täter-Opfer-Ausgleich, die zudem i. d. R. wesentlich erfolgreicher sind, in Sachsen äußerst unterschiedlich regional angeboten werden? Wir fordern ein flächendeckendes Angebot ambulanter Maßnahmen.

Zudem ist die Staatsregierung derzeit nicht aussagefähig, ob Haft oder soziale Trainingskurse besser gegen die Straffälligkeit von Jugendlichen wirken. Wir fordern eine Rechts- und Sozialpolitik, die nachfragt, wieso Jugendliche straffällig werden.

weitere Informationen:

  • Redebeitrag der Landtagsabgeordneten Elke Herrmann zum Jugendstrafvollzug am 15. März 2007
  • Redebeitrag der Landtagsabgeordneten Elke Herrmann zu mehr Bildungs-, Trainings-, Beratungs- und Therapieangebote im Jugendstrafvollzug am 14. Dezember 2006
  • Große Anfrage "Jugendkriminalität, Jugendstrafverfahren und Jugendstrafvollzug in Sachsen" (Drs. 4/7383)
  • Hintergrundpapier zur Großen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion

Eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz

Bis Dezember 2007 sollte der Sächsische Landtag ein Jugendstrafvollzugsgesetz verabschieden. Vier Gesetzentwürfe zur künftigen Ausrichtung des Jugendstrafvollzugs in Sachsen standen im letzten Plenum des Jahres zur Debatte: an Ideen, Konzepten und Vorschlägen mangelte es also nicht.

Doch statt auf einen gelingenden Vollzug und damit auf ein künftig straffreies Leben zu setzen, steht beim künftigen Jugendstrafvollzugsgesetz Erfolg gemessen an oberflächlicher Verhaltensanpassung im Vordergrund. Die Forderung der GRÜNEN-Fraktion, nicht nur auf Angebote wie Arbeit und Ausbildung zu setzen, um kriminelle Karrieren zu unterbinden, sondern sich auch um die Probleme der Jugendlichen zu kümmern, die aus Vernachlässigung, Bindungslosigkeit und Beziehungsabbrüchen resultieren, wurde nicht eingegangen. Im grünen Gesetzentwurf war ein Anspruch auf therapeutische Beratung und Behandlung festgeschrieben. Der offene Vollzug in kleinen Wohngruppen als Regel, damit Jugendstrafgefangene Alltagsbewältigung und gewaltfreie Konfliktlösung erproben können, ist mit der Ablehnung des grünen Gesetzentwurfs ebenfalls vom Tisch. Mit einem Änderungsantrag zum Entwurf der Staatsregierung beabsichtigte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkrete Vorgaben für die personelle Ausstattung der Vollzugsanstalten zu regeln. Doch auch dieser Änderungsantrag fiel durch, so dass es auch künftig zu finanziellen und personellen Streichungen kommen kann.

Fazit der GRÜNEN-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung, der sich am Ende durchgesetzt hat: Der Sächsische Justizminister Geert Mackenroth setzt inhaltlich nicht auf Resozialisierung, Motivierung und Erziehung sondern auf Sicherheit durch bloßes Wegsperren.

Eckpunkte des GRÜNEN-Gesetzenwurfs:

Humaner Jugendstrafvollzug

Die Große Anfrage hatte gezeigt, wie groß die Herausforderungen im Jugendstrafvollzug sind: Gewalt, Suchtprobleme und das Fehlen elementarer Bildung nehmen zu. Viele Jugendliche brauchen Hilfe – die Zeit im Strafvollzug muss genutzt werden!

Kooperation statt Repression

Die Gefangenen sind an der Gestaltung ihres Vollzugs zu beteiligen, insbesondere an ihrer Förderplanung. Sie sollten ernst genommen werden und aktiv an der Gestaltung des Haftalltags mitwirken können.

Verbindliche Mitwirkung der Jugendhilfe

Jugendliche Straftäter kommen kaum beim ersten Delikt in den Knast: Viele haben langjährige Erfahrungen mit Jugendhilfe und Justiz. Das Jugendamt, das den Gefangenen gut kennt, soll daher von Beginn bis Ende des Vollzugs verbindlich einbezogen werden.

Offener Vollzug ist die Regel, nicht die Ausnahme

In der Zeit der Jugendhaft darf der Bezug zur Lebenswirklichkeit „draußen“ nicht verloren gehen. Dazu gehört auch, zu lernen, Verantwortung für das eigene leben zu übernehmen. Wir GRÜNEN wollen daher in der Regel eine Unterbringung im offenen Vollzug in kleinen Wohngruppen mit pädagogischer Betreuung.

Konfliktaustragung vor Disziplinierung

Konflikte unter Gefangenen und mit den Vollzugsmitarbeitenden sind alltäglich. Ein auf Förderung und Erziehung ausgerichteter Jugendstrafvollzug setzt daher primär auf Konfliktregelung – auch durch unabhängige Personen – statt auf Disziplinierung.

Erfolgreicher Jugendstrafvollzug kostet Geld

Andere Bundesländer haben die Verabschiedung des Jugendstrafvollzugsgesetzes mit einer deutlichen Aufstockung des Personals verbunden. Die Staatsregierung will das Personal in den nächsten Jahren um 14% reduzieren. Wir meinen, dass qualifiziertes Personal  auf Dauer günstiger ist als volle Jugendknäste.

weitere Informationen:

  • Redebeitrag der Landtagsabgeordneten Elke Herrmann zur letzten Beratung eines sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes am 12. Dezember 2007 
  • Redebeitrag der Landtagsabgeordneten Elke Herrmann zum GRÜNEN-Gesetzentwurf am 6. Juni 2007
  • Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf 'Gesetz zum Vollzug der Jugendstrafe im Freistaat Sachsen (Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz)' (Drs. 4/8870)
  • GRÜNER Gesetzentwurf 'Gesetz zum Vollzug der Jugendstrafe im Freistaat Sachsen (Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz)' (Drs. 4/8870) - Auszug

Kontakt

Elke Herrmann

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon: 0351 / 493 48 48
Telefax: 0351 / 493 48 09

elke.herrmann(at)slt.sachsen.de

www.buergerbuero-elke-herrmann.de

aktuellste Publikation

Jugendstrafvollzug - Gegen Wegsperren für Resozialisierung!

(Faltblatt, Stand: Mai 2007)

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